Was zählt alles zu Gefahrstoffen?
Zu den Gefahrstoffen zählen nicht nur Chemikalien, sondern auch Holzstaub, Ottokraftstoff, Dieselmotoremissionen, Schweißrauche, Ozon, Narkosegase usw.
Welche Schutzmaßnahme ist bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vorrangig?
(1) Die TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ konkretisiert die Gefahrstoffverordnung (Gef- StoffV), indem sie Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beschreibt. Diese Maßnahmen sollen einen Schutz der Beschäftigten vor inhalativen, oralen, dermalen und phy- sikalisch-chemischen Gefahren sicherstellen.
Was ist GefStoffV?
Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Gefahrstoffe sind solche Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen, wie z.
Auf welchem Weg können Gefahrstoffe in den Körper gelangen?
Es gibt vier verschiedene Möglichkeiten, wie Gefahrstoffe in den Körper gelangen können: Inhalativ, durch Einatmen von Gasen, Dämpfe, Stäube, Aerosole werden sie durch die Nase in den Körper aufgenommen. Oral, Flüssigkeiten und Stäube gelangen durch den Mund in den Körper.
Welche Ordnungs und Hygieneregeln gilt es bei der Arbeit mit Gefahrstoffen zu beachten?
Zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen gehört außerdem, dass alle Gefahrstoffe mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen werden. Außerdem müssen alle Stoffe und Gemische, Apparaturen und Rohrleitungen so gekennzeichnet werden, dass die davon ausgehenden Gefahren und Gesundheitsgefährdungen erkennbar sind.
Was muss man bei der Arbeit mit Gefahrstoffen beachten?
Genaue Anweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen geben (Betriebsanweisung) und Arbeitsverfahren so einrichten, dass keine Gefahrstoffe freigesetzt oder berührt werden. Eine Unterweisung muss vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden (§ 14 GefStoffV).
Für wen gilt die Gefahrstoffverordnung?
Die Gefahrstoffverordnung gilt für Unternehmen bzw. Personen, die gefährliche Stoffe nach § 2 GefstoffV herstellen oder importieren, sie verwenden, Gemische formulieren, Chemikalien lagern, sie in den Verkehr bringen oder sie als Lieferant anderen Firmen zu Verfügung stellen.