Was versteht man unter Ausleihungen?
Ausleihungen sind ein Teil des Finanzanlagevermögens eines Unternehmens. Es handelt sich dabei z.B. um Darlehen, die (entsprechend der Definition des Anlagevermögens in § 247 Abs. 2 HGB) dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen – d.h. Darlehen mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr.
Was ist das Finanzanlagevermögen?
Finanzanlagen sind Geldanlagen außerhalb des eigenen Unternehmens. Sie sollen regelmäßig durch Kapitalrenditen zum Betriebsergebnis beitragen. Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen. Sie können an Personen- und Kapitalgesellschaften bestehen.
Wann Ausleihung?
Forderungen mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren sind jedenfalls als Ausleihungen auszuweisen. Gesellschaften, die nicht klein sind, haben Ausleihungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr im Anhang anzugeben.
Was sind sonstige ausleihen?
Zu den sonstigen Ausleihungen gehören alle Finanzanlagen, die nicht zu den bereits dargestellten Arten von Finanzanlagen zu rechnen sind. Das sind z. B. unverbriefte Geschäftsanteile, die keine Beteiligungen i.
Was sind Ausleihungen an Unternehmen?
Ausleihungen sind Forderungen, die gegen Hingabe von Kapital erworben wurden; es wird i. d. R. ein Geldbetrag zur Verfügung gestellt. Sie sind als Finanzanlagen dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen und werden daher im Anlagevermögen ausgewiesen (§ 247 Abs. 2 HGB).
Was zählt zu den Finanzanlagen?
Finanzanlagen (englisch financial assets) sind bei Unternehmen der Teil des Anlagevermögens, der sämtliche, dauernd dem Geschäftsbetrieb dienenden monetären und nicht-physischen Vermögensgegenstände umfasst.
Was gehört zu den sonstigen Vermögensgegenständen?
Unter den Sonstigen Vermögensgegenständen sind alle Vermögensgegenstände zu erfassen, die nicht Anlagevermögen, Vorräte, Forderungen, Wertpapiere oder liquide Mittel darstellen. Der Begriff des Vermögensgegenstands umfasst sowohl körperliche als auch immaterielle Werte. Nach § 246 Abs.
Ist ein Darlehen eine Finanzanlage?
Beim Darlehensgeber stellen die Darlehen langfristige Forderungen dar. Sie dienen längere Zeit dem Betrieb und gehören daher zum Anlagevermögen, zu den sog. Finanzanlagen. Bei den Kreditinstituten werden aber die Kreditforderungen an Kunden zum Umlaufvermögen gerechnet.