Wann endet der Eigentumsvorbehalt?
Erst wenn die Sache komplett bezahlt wurde, ist er Eigentümer. Somit gilt der Eigentumsvorbehalt so lange, bis alle Schulden getilgt sind. Der einfache Eigentumsvorbehalt kann außerdem erlöschen, wenn die Sache an gutgläubige Dritte weiterverkauft wird oder die Sache weiterverarbeitet wird.
Unter welchen Voraussetzungen erlischt der Eigentumsvorbehalt?
Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst, wenn neben dem Kaufpreis auch allfällige aus dem Zahlungsverzug entstandene Zinsen und Kosten bezahlt sind.
Welche Rechte hat der Käufer beim Eigentumsvorbehalt?
Laut Kaufvertrag hat der Vorbehaltskäufer ein Recht zum Besitz der Vorbehaltsware. Dadurch ist der Herausgabeanspruch, über den ein Eigentümer gemäß § 985 BGB verfügt, blockiert (§ 986 BGB). 2 BGB geht hervor, dass der Käufer das Besitzrecht nur dann einbüßt, wenn der Verkäufer wirksam vom Vertrag zurücktritt.
Wann wird der Eigentumsvorbehalt unwirksam?
Ein vereinbarter Eigentumsvorbehalt ist nichtig, wenn der Eigentumsübergang davon abhängig gemacht wird, dass der Käufer Forderungen eines mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmens erfüllt (§ 449 III BGB).
Warum einfacher Eigentumsvorbehalt?
Ein bei einer Lieferung vereinbarter (einfacher) Eigentumsvorbehalt bewirkt, dass der gelieferte Gegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Lieferanten verbleibt. Wird der Kaufpreis nicht bezahlt, holt der Lieferant den gelieferten Gegenstand wieder zurück.
Was ist der Fachbegriff für die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum?
Eigentumsvorbehalt (einfach) für Verträge mit Verbrauchern. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.
Was sind die Voraussetzungen für einen rechtsmangel?
Ein Rechtsmangel liegt immer dann vor, wenn ein Dritter aufgrund eines privaten oder öffentlichen Rechts das Eigentum, den Besitz oder den Gebrauch der Sache oder des Rechts beeinträchtigen kann. Die Rechte des Käufers bei einer mangelbehafteten Sache ergeben sich aus den §§ 437 ff. BGB.