Wer verschreibt mir einen Rollstuhl?

Wer verschreibt mir einen Rollstuhl?

Laut SGB V §33 muss ein Hilfsmittel, in diesem Fall der Rollstuhl, „den Erfolg der Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen…“. Sie brauchen ein Rezept von ihrem Arzt. Einen Rollstuhl verordnen kann ihnen sowohl ihr Hausarzt als auch ein spezieller Facharzt.

Wird ein Rollstuhl von der Krankenkasse bezahlt?

Bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie den Rollstuhl auf Rezept. Sie müssen nur die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis maximal 10 Euro zahlen. Wenn Ihre Anforderungen an einen Rollstuhl über „das Maß des Notwendigen“ hinausgehen, ist der Kostenträger (in der Regel die Krankenversicherung) nicht mehr in der Leistungspflicht.

Wann bekommt man einen Pflegerollstuhl?

Multifunktionsrollstühle werden für schwerstpflegebedürftige Personen eingesetzt. Sie dienen vorwiegend dem längeren und bequemen Aufenthalt bzw. der Lagerung eines Pflegebedürftigen. Die Verstellung des Rollstuhles und das Schieben werden meist von einer Hilfsperson übernommen.

Wie kommt man zu einem Rollstuhl?

Ein Rollstuhl wird vom Arzt verordnet. Das kann der Hausarzt sein oder ein Facharzt bei dem man gerade in Behandlung ist, z.B. ein Neurologe, Orthopäde oder ein anderer Arzt!

Was bezahlt die Krankenkasse für einen Rollstuhl?

Bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie den Rollstuhl auf Rezept. Sie müssen nur die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis maximal 10 Euro zahlen. Und dabei ist es egal, ob Sie ein Standardmodell für 270 Euro kaufen oder einen Elektrorollstuhl für mehrere tausend Euro.

Welchen Rollstuhl bezahlt die Kasse?

Aktivrollstuhl Krankenkasse Ein Aktivrollstuhl ist ein Rollstuhl, der nicht nur zum selbst Fahren geeignet ist, sondern auch weitere Zusatzfunktionen, die eingerichtet werden können, hat. In der Regel wird die Krankenkasse einen Rollstuhl liefern, der aus deren Bestand ist.

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