Welche Angaben braucht man für den Energieausweis?
Grundlage für die Erstellung des Energieausweises sind Angaben zum Heizenergieverbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre und des Stromverbrauchs der letzten drei Jahre. Zudem werden Angaben zur Fläche des Gebäudes benötigt, Informationen zur Gebäudeart, sowie Angaben zum Gebäude-Leerstand.
Wann braucht man einen bedarfsorientierten Energieausweis?
Ein verbrauchsorientierter Ausweis ist möglich für: Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, bei denen der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, die aber später umfassender energetisch saniert wurden oder von Anfang an höhere energetische Standards eingehalten haben.
Wann muss ein Bedarfsausweis erstellt werden?
Vereinfacht kann man sagen, dass man einen Bedarfsausweis braucht, wenn noch nicht ausreichend Abrechnungsperioden zur Ermittlung des durchschnittlichen Energieverbrauches vorliegen (mindestens 3) oder das Gebäude nicht den Standards der Wärmeschutzverordnung von 1977 genügt.
Wann ist welcher Energieausweis Pflicht?
Spätestens bei Verkauf oder Neu-Vermietung brauchen Sie einen Energieausweis. Fast jedes neue Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten.
Welchen Typ Energieausweis brauche ich bei Hausverkauf?
Welcher Ausweis für Sie verpflichtend ist, hängt von Ihrer Immobilie ab. Bei energetisch unsanierten Immobilien mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1.11.1977 ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) Pflicht. Ansonsten reicht der Verbrauchsausweis.
Wer stellt einen Energieausweis für ein Haus aus?
Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieur:innen, Architekt:innen, Physiker:innen oder Handwerker:innen. Das GEG zählt sämtliche Voraussetzungen auf.