Wer darf das Personaldossier einsehen?

Wer darf das Personaldossier einsehen?

Ja. Gemäss Datenschutzgesetz hat jede Person das Recht zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind. Das gilt explizit auch im Arbeitsverhältnis. Sollten Sie tatsächlich die Kündigung erhalten, könnten Sie auch dann noch Auskunft über die von Ihnen vorhandenen Daten verlangen.

Welche Personalakten müssen im Original aufbewahrt werden?

Alle Dokumente – egal welcher Art (Personaldaten, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen etc.) – müssen sicher und fristgerecht aufbewahrt werden. Der Zugriff auf die Daten muss kontrolliert werden, indem Zugriffsrechte festgelegt werden.

Wie lange muss ein Personaldossier aufbewahrt werden?

10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (aufzubewahren sind v.a. Dokumente aus den letzten ein bis zwei Jahren des Arbeitsverhältnisses). Es empfiehlt sich: In regelmässigen Abständen zu überprüfen, ob Personaldaten richtig/aktuell sind bzw. weiterhin benötigt werden.

Wie lange müssen Unterlagen von ausgeschiedenen Mitarbeitern aufbewahrt werden?

Aufbewahrungspflichten bei Personalakten Als Grundregel gilt: Ein Arbeitgeber muss Personalakten so lange aufbewahren, wie ein ausgeschiedener Mitarbeiter arbeitsrechtliche Ansprüche geltend machen könnte. Maßgeblich ist hier die in § 195 BGB festgelegte regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.

Welche Unterlagen müssen wie lange aufbewahrt werden Privatperson?

Eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Privatleute gibt es nicht. „Es empfiehlt sich aber, die Belege drei Jahre parat zu haben.

Wie lange dürfen Bewerberdaten aufbewahrt werden?

Aufbewahrungsfrist sollte maximal 6 Monate betragen Die Löschfrist gilt jedoch dann nicht, wenn der Bewerber dazu eingewilligt hat, dass seine Daten länger gespeichert werden dürfen, etwa für den Fall, dass der Arbeitgeber die Bewerberdaten für eine mögliche zukünftige vakante Stelle im Auge behalten möchte.

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