Welche Ansprüche können innerhalb der Gewährleistung geltend gemacht werden?
Grundvoraussetzung eines Gewährleistungsanspruches ist die Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes. In der Regel beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist 2 Jahre nach dem Kauf. Es gibt unterschiedliche Gewährleistungsrechte: Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadens- und Aufwendungsersatz.
Welche Fristen gibt es bei der Gewährleistung?
Die Gewährleistungsfristen betragen zwei Jahre bei beweglichen Sachen und drei Jahre bei unbeweglichen Sachen. Die Fristen beginnen mit der Übergabe der Ware bzw. der Abnahme des Werks zu laufen und enden daher entsprechend zwei bzw. drei Jahre danach.
Können Gewährleistungsansprüche durch den Kunden geltend gemacht werden?
Hat ein Konsument einen Neuwagen gekauft, der einen versteckten Mangel aufweist, kann er seinen Gewährleistungsanspruch geltend machen. Wird ein Mangel durch Verbesserung behoben und der Wert der Ware gemindert, kann der Käufer neben der Reparatur zusätzlich auch eine Preisminderung verlangen.
Welche Verjährungsfrist gilt für den Anspruch des Käufers auf Nacherfüllung aus einem Kaufvertrag über eine bewegliche Sache?
Wie lange muss der Verkäufer für Mängel haften? (§ 438 Abs. 1 BGB) Die Frist, während der ein Verkäufer für Mängel haften muss (Verjährungsfrist für Mängelansprüche), beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Sache. Gegenüber dem Verbraucher kann diese Verjährungsfrist bei neuen Sachen nicht verkürzt werden.
Wie lange ist die Gewährleistungsfrist wenn das Mobiltelefon gebraucht von einem Händler gekauft wurde Welche Fristen gibt es und welche Voraussetzungen für eine Einschränkung?
Das Wichtigste in Kürze: In Österreich beträgt die Frist der Gewährleistung für unbewegliche Sachen 3 Jahre und für bewegliche Sachen 2 Jahre. Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr reduziert werden.
Was dürfen Gewährleistungsfristen nicht?
Ausschluss der Gewährleistung in Österreich Kein Anspruch auf Gewährleistung besteht in Österreich dann, wenn offenkundige Mängel vorliegen. Als offenkundige Mängel bezeichnet man jene Mängel, die bei Vertragsabschluss bereits vorhanden waren und auch für den Kunden sichtbar und leicht erkennbar.
Was tun bei einer Reklamation?
Reklamationen als Chance
- Hören Sie Ihren Kunden konzentriert zu.
- Geben Sie das Problem mit eigenen Worten wieder.
- Arbeiten Sie lösungsorientiert.
- Entschuldigen Sie sich.
- Übernehmen Sie Verantwortung.
- Verwenden Sie hilfreiche Formulierungen.
- Machen Sie keine falschen Versprechungen.
- Überraschen Sie Ihren Kunden.