Was bedeutet eine Gefährdungsmeldung?
Ein Verfahren beginnt mit einer Gefährdungsmeldung oder einem Antrag. Das bedeutet, dass jemand (zum Beispiel eine Schule, ein Nachbar oder auch ein Elternteil oder das betroffene Kind selber) der Behörde gemeldet hat, dass Ihr Kind allenfalls Unterstützung brauchen würde.
Wann ist eine Gefährdungsmeldung nötig?
Wann ist eine Gefährdungsmeldung einzureichen? Eine Gefährdungsmeldung bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist ein- zureichen, wenn Erwachsene oder Kinder gefährdet sind und möglicherweise behördliche Hilfe brauchen.
Für was ist die KESB zuständig?
Je nach Kanton ist die KESB ein Gericht oder eine gerichtsähnliche Behörde. Die KESB hat den Auftrag, im Erwachsenenschutz die wichtigen Entscheidungen zu treffen und Massnahmen anzuordnen und zu überwachen. Für jedes Verfahren ist ein KESB-Mitglied zuständig.
Wann braucht man die KESB?
Wann kommt die KESB zum Einsatz? Die KESB sorgt für den Schutz von Personen, die sich selbst nicht um ihre persönlichen Bedürfnisse kümmern können. Dies kann beispielsweise bei geistiger oder psychischer Beeinträchtigung, Suchtkrankheit oder Minderjährigkeit der Fall sein.
Wie mache ich eine Gefährdungsmeldung?
Jede Person kann der Kindes- oder Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Meldung erstatten, wenn eine Person hilfsbedürftig erscheint. Sie können die Gefährdungsmeldung der zuständigen KESB schriftlich oder mündlich einreichen.
Wann muss eine Gefährdungsmeldung bei der KESB erfolgen?
Eine Meldung hat nur dann zu erfolgen, wenn die Fachpersonen selbst nicht in der Lage sind, der Gefährdung des Kindes zu begegnen. Der Schritt an die KESB folgt erst subsidiär und ist dann angezeigt, wenn der Unterstützungsbedarf des Kindes oder der Familie die Kompetenzen der involvierten Fachperson übersteigt.
Wie kann man gegen die KESB vorgehen?
Wenn Sie einen Entscheid möchten, aber die KESB nicht handelt, können Sie mit einer Beschwerde an das Gericht einen Entscheid verlangen (Beschwerde wegen Rechtsverweigerung). Ein Rechtsmittelverfahren kann lange dauern und kostet Geld. Zudem kann Ihrer Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen werden.
Wie mache ich einen Vorsorgeauftrag?
Ein Vorsorgeauftrag muss entweder von Hand geschrieben und unterzeichnet oder notariell beurkundet werden. Die Aufgaben, die der beauftragten Person übertragen werden sollen, müssen klar umschrieben sein. Es können auch Einzelaufgaben übertragen werden und Weisungen für die Umsetzung der Aufträge erteilt werden.
Was darf KESB und was nicht?
Die Kesb wird nur aktiv, wenn der Schutz oder das Wohl einer hilfsbedürftigen Person erheblich gefährdet respektive ohne Unterstützung nicht gesichert ist. Diese Gefährdung des Wohls kann alle Facetten des Lebens betreffen.
Was bedeutet die KESB?
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist eine interdisziplinär zusammengesetzte, professionelle, spezialisierte Fachbehörde in der Schweiz mit mindestens drei nach fachlichen Kriterien gewählten Mitgliedern.
Wer schaltet KESB ein?
Sofern niederschwellige Unterstützung von Schulsozialarbeitern oder ähnlichen Angeboten nicht ausreichen, verspricht die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, kurz KESB, in der Schweiz Hilfe für schutzbedürftige Personen. Jedermann ist meldeberechtigt, in amtlicher Tätigkeit ist man sogar meldepflichtig.
Ist die KESB gratis?
Die Verfahren vor der KESB sind kostenpflichtig (§60 EG KESR). Sie werden nach Aufwand und Schwierigkeit des Verfahrens festgelegt und betragen zwischen CHF 200 und CHF 10’000. Die Kosten (Gebühr und allfällige weitere Kosten im Rahmen der Abklärungen durch die KESB) werden der betroffenen Person auferlegt.