Wie sind die Fristen für eine Änderungskündigung?
Für eine Änderungskündigung gilt die Kündigungsfrist wie bei einer ordentlichen Kündigung. Das heißt, eine ordentliche Änderungskündigung ist immer zur innerhalb von vier Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende zulässig. Dabei ist die Frist von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig.
Was passiert nach einer Änderungskündigung?
Bei einer Änderungskündigung bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber zusammen mit der Kündigung zugleich ein neues Arbeitsverhältnis an. Lehnen Sie ab, sind Sie entlassen. Wenn Sie mit der Änderung nicht einverstanden sind, können Sie das Angebot ablehnen und gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen (Kündigungsschutzklage).
Wann ist eine Änderungskündigung unwirksam?
So ist zum Beispiel eine Änderungskündigung generell unwirksam, wenn einen Betriebsrat besteht und der Arbeitgeber ihn vor Ausspruch der Kündigung nicht (umfassend und ordnungsgemäß) angehört hat.
Wie muss eine Änderungskündigung formuliert sein?
Inhaltlich muss die Änderungskündigung die Mitteilung über die beabsichtigte Aufhebung des bestehenden Arbeitsvertrages ebenso enthalten wie das Angebot, das Arbeitsverhältnis unter veränderten Bedingungen fortzusetzen. Diese Bedingungen müssen im Kündigungsschreiben angegeben werden.
Was bedeutet eine Änderungskündigung?
Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit, eine sogenannte Änderungskündigung auszusprechen. Diese liegt dann vor, wenn im Zusammenhang mit einer Kündigung eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu veränderten Bedingungen angeboten wird.
Wie schreibe ich eine Änderungskündigung?
Grundsätzlich muss die Formulierung der Änderungskündigung hinreichend konkret sein. Der Arbeitnehmer muss also erkennen können, dass das bisherige Arbeitsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen endet und ihm ein neues Arbeitsverhältnis zu geänderten Konditionen angeboten wird.