Was ist ein Anordnungsbefugnis?
Der Begriff der Anordnungsbefugnis bezeichnet das Recht, eine Kasse verbindlich anzuweisen, Auszahlungen zu tätigen, Einzahlungen anzunehmen und entsprechende Buchungen vorzunehmen.
Was ist titelverwaltung?
Überträgt er die Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen an andere Dienstkräfte der Organisationseinheit (Titelverwalter), so gilt auch die Anordnungsbefugnis als übertragen.
Wer zeichnet sachlich richtig?
2.4. Mit der Feststellung der sachlichen Richtigkeit dürfen nur Beschäftigte beauftragt werden, die dazu befähigt sind. Befähigt ist, wer alle Sachverhalte, deren Richtigkeit er zu bescheinigen hat, zu übersehen und zu beurteilen vermag.
Was ist ein Feststellungsvermerk?
Als Feststellungsvermerk bezeichnet man bei Kassenanordnungen die obligatorische Bescheinigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit.
Was ist eine auszahlungsanordnung?
Eine Auszahlungsanordnung ist eine Form der Zahlungsanordnung. Bei der Auszahlungsanordnung wird die Kasse angewiesen, eine Ausgabe bzw. Auszahlung zu leisten.
Was bedeutet Feststellungsbefugnis?
Unter dem Begriff der Feststellungsbefugnis versteht man im Kassenwesen das Recht, einen Zahlungsanspruch bzw. eine Zahlungsverpflichtung auf dessen/deren rechnerische und sachliche Richtigkeit zu prüfen und selbige schriftlich zu bescheinigen.
Was macht ein Titelverwalter?
Titelverwalter sind in der Kameralistik Stellen, die u.a. Zahlungen und Buchungen anordnen, Haushaltsmittel festlegen und Verpflichtungsermächtigungen in Anspruch nehmen können. Titelverwalter ordnen lediglich Maßnahmen der Mittelverwendung an.
Was heisst sachlich und rechnerisch richtig?
Mit der Unterschrift „Sachlich richtig“ übernimmt der Feststeller die Verantwortung dafür, daß in der Kassenanordnung (z.B. Annahme-, Auszahlungs- oder Umbuchungsanordnung) und ihren begründenden Unterlagen (z.B. Firmenrechnung) die für die Zahlung maßgebenden Angaben richtig sind (soweit diese nicht durch den …
Wer darf sachlich rechnerisch richtig zeichnen?
Die sachliche und rechnerische Richtigkeit der für die Zahlung maßgebenden Angaben in der Kassenanordnung und in den begründenden Unterlagen ist festzustellen und zu bescheinigen. Die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit darf nur durch Beschäftigte erfolgen, die dazu befugt sind.