Wer kann Antrag auf Entmuendigung stellen?

Wer kann Antrag auf Entmündigung stellen?

Entmündigung bzw. Eine Betreuung bedarf eines Antrags beim Betreuungsgericht, den die betroffene Person selbst oder eine andere Person stellen kann. Der Antrag wird schriftlich oder mündlich beim Betreuungsgericht eingebracht.

Wie kommt es zur Entmündigung?

Nach § 6 BGB a. F. waren die Gründe für eine Entmündigung Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Verschwendung, Trunksucht und Rauschgiftsucht. Hierbei handelt es sich um juristische Begriffe, wie sie heute noch im Strafrecht zur Feststellung der Schuldunfähigkeit einer Person verwendet werden.

Was heißt jemanden Entmündigen?

Bei der Entmündigung handelt beziehungsweise handelte es sich um eine gerichtliche Anordnung, nach welcher der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit einbüßt und einen gesetzlichen Vertreter erhält. Dieser wird auch Vormund genannt, der Betroffene hingegen war sein Mündel und wurde bevormundet.

Wie beantrage ich eine Geschäftsunfähigkeit?

Feststellung der Geschäftsunfähigkeit Der Antrag auf diese rechtliche Betreuung muss durch die betroffene Person oder ihre Angehörigen beim Amtsgericht gestellt werden. Die Geschäftsunfähigkeit wird grundsätzlich im Rahmen eines Gerichtsverfahrens von einem Sachverständigen festgestellt.

Wie kann man jemanden unter Betreuung stellen lassen?

Eine Betreuung können Sie für sich selbst beantragen. Oder Sie regen sie für eine andere Person an, zum Beispiel für einen Familien-Angehörigen. Gegen den freien Willen einer volljährigen Person kann es keine Betreuung geben. Den Antrag können Sie schriftlich oder mündlich beim Betreuungsgericht stellen.

Ist eine gesetzliche Betreuung Eine Entmündigung?

Die gesetzliche Entmündigung wurde im Betreuungsrecht abgeschafft und durch die „gesetzliche Betreuung“ ersetzt.

Ist man entmündigt wenn man einen Betreuer hat?

Früher entmündigte man ältere Personen – sie konnten dann keine Verträge oder ähnlich bindende Dinge unterzeichnen. Meist übernahm dann ein Familienmitglied die Betreuung. Bewusst hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 1992 den Begriff der Entmündigung durch den der rechtlichen Betreuung ersetzt.

Was tun gegen Entmündigung?

Lehnen Sie diese Art der Betreuung ab, kann ein Gericht sie anordnen; auch gegen Ihren Willen. Vorbeugend kann man sich dagegen nur mit einer rechtzeitig vorher erteilten sog. „Vorsorgevollmacht“ schützen. Am besten ist eine Patientenverfügung vom Typ PatVerfü® in die eine Vorsorgevollmacht integriert ist.

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