Kann ein 17 Jaehriger eine Versicherung abschliessen?

Kann ein 17 Jähriger eine Versicherung abschließen?

Mit 17 eigener Pkw mit Kfz-Versicherung? Auch wenn 17-jährige Fahrer mit Begleitperson am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, können sie kein eigenes Auto anmelden. Mit 17 sind sie noch nicht voll geschäftsfähig, dementsprechend ist es weder möglich, das Auto selbst zuzulassen, noch eine Kfz-Versicherung abzuschließen.

Welches Auto für begleitetes Fahren?

Mit der Klasse B erhalten Fahranfänger automatisch auch die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklassen AM (Kleinkrafträder und Quads) und L (Traktoren). Fahrzeuge der Klassen AM und L dürfen die Führerscheinneulinge nach der Führerscheinprüfung ohne eine Begleitperson fahren, selbst wenn sie noch nicht 18 sind.

Wer haftet bei begleitenden Fahren?

Bei dem Unfall eines minderjährigen Fahranfängers im Rahmen einer begleiteten Fahrt haften also grundsätzlich, wie in anderen Fällen auch, der Fahrzeugführer, der Halter des Fahrzeuges und die Kfz-Haftpflichtversicherung gesamtschuldnerisch. Nur in seltenen Ausnahmefällen haftet auch die Begleitperson.

Was kostet es einen Fahranfänger Mitversichern?

Fahranfänger zahlen noch vergleichsweise viel für die Kfz-Versicherung. Du musst oft bis zu 1.000 Euro pro Jahr für die Kfz-Versicherung ausgeben. Meistens dauert es mehrere Jahre ohne einen Unfall, bis Fahranfänger in eine der günstigen SF-Klassen aufsteigen können.

Welche Voraussetzungen für Begleitetes Fahren?

Für die Personen, die Sie begleiten soll, gelten folgende Bedingungen:

  • Die Begleitperson muss namentlich in Ihrer Prüfbescheinigung eingetragen sein.
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die Begleiter müssen seit mindestens 5 Jahre ununterbrochen eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE besitzen.

Wie beantrage ich Begleitendes Fahren?

Der erste Schritt zum Begleiteten Fahren ist die Anmeldung zur Fahrausbildung in einer Fahrschule. Die notwendigen Formulare für den Antrag zur Teilnahme am BF17 gibt es meist in der Fahrschule, bei der zuständigen Führerscheinstelle oder zum Download auf den Webseiten von Städten und Landkreisen.

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