Ist eine Rechnung ein Handelsbrief?
Zu den empfangenen Handelsbriefen gehören z.B. Aufträge einschl. Ergänzungen, Auftragsbestätigungen, Versandanzeigen, Lieferscheine, Frachtbriefe, Rechnungen, Reklamationen, Zahlungsbelege, Barzahlungsquittungen sowie schriftliche Verträge mit oder ohne notarielle Beurkundung.
Was ist ein Handels oder Geschäftsbrief?
Handelsbriefe sind nur Schriftstücke, die ein Handelsgeschäft betreffen. Als Geschäftsbrief (Handelsbrief) gilt jegliche Korrespondenz, die der Vorbereitung, der Durchführung oder der Rückgängigmachung eines Geschäftes dient.
Sind Emails handelsbriefe?
Unter einem Handelsbrief ist jede schriftliche Korrespondenz (Briefe, Faxe, E-Mails, Telegramme) zu verstehen, die von einem Vollkaufmann bzw. einem vollkaufmännischem Unternehmen geführt wird, und zur Vorbereitung, Durchführung oder Rückgängigmachung eines Handelsgeschäfts dienen.
Wie lange müssen Rechnungen laut HGB aufbewahrt werden?
Nach § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HGB sind empfangene Handelsbriefe, Wiedergaben (Kopien, Durchschriften) abgesandter Handelsbriefe, Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung sechs Jahre aufzubewahren.
Was versteht man unter einem Geschäftsbrief?
Ein Geschäftsbrief ist ein Brief, der ein Geschäft zum Inhalt hat. Er ist die schriftliche Kommunikationsform zwischen Geschäftspartnern in einer Geschäftsbeziehung (Business-to-Business) und zwischen Unternehmen und Privatpersonen (Business-to-Consumer).
Welche Mails müssen archiviert werden?
Welche E-Mails müssen archiviert werden? Grundsätzlich müssen Sie alle E-Mails aufbewahren, die steuerlich relevant sind, also Buchungsbelege sowie Handels- und Geschäftsbriefe.
Wie lange sollte man E-Mails aufbewahren?
Gemäß § 147 Abgabenordnung sind die als Handels- oder Geschäftsbriefe einzustufenden E-Mails sechs Jahre aufzubewahren, sofern nicht in anderen Steuergesetzen kürzere Aufbewahrungsfristen zugelassen sind.
https://www.youtube.com/watch?v=Tqa7vqaGfbA