Ist der Mikrozensus ein Muss?
Wie eingangs bereits erwähnt, gibt es eine Mikrozensus-Pflicht bzw. Auskunftspflicht. Wurden Sie für eine Teilnahme ausgewählt, müssen Sie diese wahrnehmen – den Mikrozensus verweigern oder ablehnen können Sie also nicht.
Wie oft findet Mikrozensus statt?
Alle Haushalte werden weiterhin bis zu viermal beim Mikrozensus befragt. Für Haushalte der Unterstichprobe zur Arbeitsmarktbeteiligung findet die Befragung nicht einmal, sondern zweimal innerhalb eines Kalenderjahres statt (unterjährige Wiederholungsbefragung).
Warum wird der Mikrozensus durchgeführt?
Durch den Mikrozensus werden Grundinformationen zu den Bereichen Erwerbsstatistik und Wohnungsstatistik ständig aktuell gehalten und die wichtigsten Veränderungen der wirtschaftlichen und sozialen Lage der österreichischen Wohnbevölkerung schnell festgestellt.
Was passiert wenn man den Mikrozensus nicht ausfüllt?
Wer die Auskunft verweigert, kann von den Erhebungsstellen mit Zwangsgeldern bestraft werden. Zwangszahlungen zwischen 1,50 und 1000 Euro sollen den Verweigerer dazu zwingen, seine Daten preiszugeben. Sollte die verweigernde Person das Zwangsgeld nicht zahlen können, drohen Pfändung oder Erzwingungshaft.
Wer wird beim Mikrozensus befragt?
Von Januar bis Dezember werden insgesamt rund 810 000 Personen in etwa 370 000 Haushalten befragt. Stellvertretend für die Gesamtbevölkerung geben sie Auskunft zu Themen wie Schule und Studium, Aus- und Weiterbildung, Beruf und Arbeitssuche, Einkommen, Kinderbetreuung, Internetnutzung und Wohnsituation.
Was ist Mikrozensus 2021?
Januar 2021. Von Januar bis Dezember werden insgesamt rund 810 000 Personen in etwa 370 000 Haushalten befragt. Stellvertretend für die Gesamtbevölkerung geben sie Auskunft zu Themen wie Schule und Studium, Aus- und Weiterbildung, Beruf und Arbeitssuche, Einkommen, Kinderbetreuung, Internetnutzung und Wohnsituation.
Was passiert wenn man die Volkszählung verweigert?
Droht eine Busse, wenn man den Fragebogen fehlerhaft, zu spät oder gar nicht zurückschickt? Laut Volkszählungsgesetz droht in einem solchen Fall eine Gebühr von bis zu 1000 Franken. Solange die Teilnahmebereitschaft so hoch ist, dürfte das Bundesamt auch weiterhin keine Gebühren erheben.