Wie warm muss ein Pausenraum sein?
ACHTUNG!
Arbeits-/ Aufenthaltsbereich | Mindesttemperatur |
---|---|
Büro | 20° C |
Verkauf | 19° C |
Waschraum | 24° C |
Pausenraum | 21° C |
Wie kalt darf es bei der Arbeit sein?
Im Stehen oder Gehen betragen die Mindesttemperaturen 19 Grad Celsius bei leichten und 17 Grad Celsius bei mittleren Belastungen. Bei schwerer körperlicher Arbeit darf die Temperatur nicht unter 12 Grad Celsius sinken. In Pausen- oder Sanitärräumen dagegen muss die Lufttemperatur stets bei mindestens 21 Grad liegen.
Welche Temperaturen am Arbeitsplatz sind zumutbar?
Welche Temperaturen am Arbeitsplatz eingehalten werden müssen. In Arbeitsräumen ist dafür zu sorgen, dass die Lufttemperatur bei geringer körperlicher Belastung zwischen 19 und 25 °C, bei normaler körperlicher Belastung zwischen 18 und 24 °C und bei Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung mindestens 12 °C beträgt.
Was tun wenn es im Büro zu kalt ist?
Nie wieder frieren – mit unseren 7 Tipps heizt du dem Winter im Büro richtig ein!
- Triff die optimale Kleiderwahl.
- Integriere Bewegung in deinen Arbeitsalltag.
- Bringe mit bewegtem Sitzen und Gymnastik deinen Kreislauf in Schwung.
- Wärme dich mit Essen und Trinken von innen.
- Lache!
- Lüfte und heize richtig.
Bei welchen Temperaturen darf man nicht mehr arbeiten?
Nach der Arbeitsstätten-Regelung soll die Raumtemperatur im Büro grundsätzlich nicht über 26 Grad Celsius liegen. In besonderen Fällen, zu denen auch Sommertage zählen, müssen Beschäftigte aber auch bei Temperaturen von bis zu 35 Grad und mehr arbeiten. Der Arbeitgeber muss dann allerdings Schutzmaßnahmen ergreifen.
Welche Temperatur im Büro im Winter?
Bei sitzenden Tätigkeiten ohne körperlichen Einsatz, etwa bei Büroarbeit, gilt eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius. Gelegentliches Aufstehen und Gehen sind inbegriffen. 19 Grad Celsius sind bei leichten (stehenden oder gehenden) Tätigkeiten sowie bei mittelschweren sitzenden Arbeiten vorgeschrieben.
Was muss der Arbeitgeber bei großer Hitze tun?
Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit möglichst nicht gefährdet und verbleibende Gefährdungen gering gehalten werden. Bereits bei über 26 Grad muss der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen.