Was steht in einem Behandlungsvertrag?
Ein Behandlungsvertrag regelt das rechtliche Verhältnis zwischen Patient und Arzt. Er kommt bei Terminvergabe, Behandlungsbeginn oder telefonischer Beratung zustande. Der Behandlungsvertrag verpflichtet den Arzt zu einer Aufklärung des Patienten und zur Behandlung nach aktuellen medizinischen Standards.
Wann ist der Behandlungsvertrag ein Werkvertrag?
Kein Behandlungsvertrag, sondern ein Werkvertrag liegt daher dann vor, wenn die Vergütung nicht für die Tätigkeit an sich geschuldet ist, sondern erst mit Herbeiführung des versprochenen Erfolges fällig werden soll (vgl. § 641 Abs. 1 S. 1).
Ist der Behandlungsvertrag ein Werkvertrag?
In der Rechtsprechung war das vertragliche Verhältnis zwischen den Parteien eines Behandlungsvertrages vor dem Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes „als in der Regel dienstvertraglicher Natur“ charakterisiert worden(BGHZ 47, 75 ff.). Der Behandlungsvertrag muss vom Werkvertrag nach § 631 ff. BGB abgegrenzt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Behandlungsvertrag und Werkvertrag?
Der Behandlungsvertrag, der einen entgeltlichen Vertrag darstellt, wird meist als freier Dienstvertrag verstanden. Bei einem freien Dienstvertrag wird im Gegensatz zu einem Werkvertrag kein Erfolg geschuldet (z. B. Heilung), vielmehr als Behandlungsvertrag nur eine fachgerechte medizinische Behandlung.
Wer kann einen Behandlungsvertrag abschließen?
Gem. § 630 a BGB schließt der Arzt/Zahnarzt mit seinem Patienten einen zivilrechtlichen Behandlungsvertrag.
Welche Pflichten ergeben sich für den Arzt aus dem Behandlungsvertrag?
Grundlegende Verpflichtungen, die den Arzt aus dem Behandlungsvertrag betreffen, sind:
- die medizinische Behandlungspflicht;
- die Dokumentationspflicht;
- die Informations- und Aufklärungspflicht;
- das Einwilligungsgebot;
- die ärztliche Schweigepflicht.