Wie beantrage ich ein Arbeitsvisum?
So beantragen Sie ein Arbeitsvisum für Deutschland?
- Holen Sie sich ein Stellenangebot in Deutschland.
- Prüfen Sie, ob Sie für längere Aufenthalte ein Visum benötigen.
- Finden Sie heraus, wo Sie Ihren Visumantrag stellen müssen.
- Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente gemäß den Anweisungen.
Wo bekommt man ein Arbeitsvisum für Deutschland?
Ein sogenanntes Arbeitsvisum Typ D ist die Voraussetzung, um als visumpflichtiger Ausländer in Deutschland eine Arbeit aufnehmen zu dürfen. Nur mit einem Arbeitsvisum können Sie nach Ihrer Ankunft in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Wer stellt Arbeitsvisum aus?
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit Die Bundesagentur für Arbeit reguliert in Bezug auf ausländische Arbeitskräfte den Arbeitsmarkt durch Ihre Zustimmung. Diese ist in vielen Fällen Voraussetzung für den Erhalt der Arbeitserlaubnis.
Wie bekomme ich ein Visum?
Das Visum für Deutschland beantragen Sie in der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland. Auf der Webseite des Auswärtige Amts finden Sie eine Liste mit allen deutschen Auslandsvertretungen. Vereinbaren Sie dort einen Termin, um das Visum für Deutschland zu beantragen.
Wie lange dauert es um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen?
Das Formular ist bei den Agenturen für Arbeit bei der Ausländerbehörde oder hier zum Download erhältlich. Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde einreichen. Die Bearbeitungsdauer schwankt von Behörde zu Behörde. Wir empfehlen, nach 4 Wochen nachzufragen.
Können bosnische Bürger in Deutschland arbeiten?
Die Westbalkanregelung eröffnet Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien für jede Beschäftigung einen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Die Regelung war zunächst für die Jahre von 2016 bis Ende 2020 befristet.
Wer braucht ein Arbeitsvisum in Deutschland?
Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen, in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum. Nach ihrer Ankunft und Niederlassung in Deutschland besteht für diese lediglich die allgemeine Meldepflicht bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern.