Was ist das Kennzeichen HH?
Das Kennzeichen HH steht für Hamburg. Es wird in der Stadt Hamburg verwendet. Das Nummernschild HH ist eins von insgesamt 1 Kennzeichen in Hamburg.
Ist die Zahl 88 im Kennzeichen erlaubt?
28, 88, 188, 1888, 8888 und 8818 sind nicht erlaubt. Die „14“ ist Symbol für die Parole des amerikanischen Neonazi-Führers David Lane, die im Englischen aus 14 Wörtern besteht.
Ist ACAB als Kennzeichen verboten?
Man muss sich die 8 dabei ganz einfach als achten Buchstaben im Alphabet vorstellen. 1312 stammt zwar nicht aus dem Dritten Reich, steht jedoch für die bekannte Abkürzung ACAB und ist ebenfalls unerwünscht, da dieser Begriff die Polizei beleidigt und in Hooligan-Kreisen genutzt wird.
Wie viele Buchstaben muss ein Kennzeichen haben?
Die heutigen Kfz-Kennzeichen in Deutschland sind als Euro-Kennzeichen ausgeführt. Sie bestehen aus zwei Teilen: dem Unterscheidungszeichen aus bis zu drei Buchstaben, der Erkennungsnummer aus einem oder zwei Buchstaben sowie bis zu vier Ziffern.
Warum ist Hamburg HH?
Das Kennzeichen HH steht für „Hansestadt Hamburg“. Die Hanse wurde Mitte des 12. Jahrhunderts durch hauptsächlich norddeutsche Kaufleute gegründet und sicherte den Mitgliedern des Verbundes die Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen, aber auch der Sicherheit beim Transport von Waren.
Was ist das Kennzeichen A?
Autokennzeichen Deutschland
| Ortskürzel | Ursprung | Stadt / Landkreis |
|---|---|---|
| A | Augsburg | Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg |
| AA | AAlen | Ostalbkreis |
| AB | AschaffenBurg | Stadt Aschaffenburg, Landkreis Aschaffenburg |
| ABG | AltenBurG | Landkreis Altenburger Land |
Was bedeuten die Zahlen 8888?
Sie stehen aber in der rechtsextremen Szene für „Adolf Hitler“ und „Heil Hitler“. Auf Nummernschildern sollen die Abkürzungen nicht zusammen mit einschlägigen Zahlenkombinationen vorkommen, etwa 18 und 88. Denn die 1 und die 8 stehen bei Nazis für den ersten und den achten Buchstaben im Alphabet: A und H.
Ist 1312 verboten?
Erstaunlicherweise entschied das Oberlandesgericht München, dass das Tragen eines T-Shirts mit dem Aufdruck „ACAB“ nicht als Beleidigung strafbar ist. Das Amtsgericht Frankfurt sah in dem bloßen Mitführen eines Banners mit dem Schriftzug „1312“ bereits den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG erfüllt.