Ist PV Anlage bewegliches Wirtschaftsgut?
Da Photovoltaikanlagen abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter sind, trifft auf sie die AfA-Regelung zu. Im Fall von Photovoltaikanlagen beträgt die Nutzungsdauer 20 Jahre, dementsprechend sind pro Jahr 5% des Anschaffungspreises abschreibbar.
Was gehört zu den Anschaffungskosten Photovoltaikanlage?
Anschaffungskosten. Zu den Anschaffungskosten zählen nicht nur der Netto-Kaufbetrag, sondern auch so genannte Anschaffungsnebenkosten wie z.B. Frachtkosten sowie alle Aufwendungen, um die Photovoltaikanlage in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
Wann Sonderabschreibung PV Anlage?
Kleine und mittlere Unternehmen können für bewegliche Wirtschaftsgüter, also auch für Photovoltaikanlagen, im Jahr der Anschaffung oder in den darauffolgenden vier Jahren eine Sonderabschreibung in Höhe von 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ansetzen.
Wie lange schreibt man eine Solaranlage ab?
Nach der zurzeit gültigen AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Solaranlage 10 Jahre und einer Fotovoltaikanlage 20 Jahre.
Wann ist eine Sonderabschreibung sinnvoll?
Kleine und mittlere Unternehmen können, wenn sie ein Wirtschaftsgut anschaffen, bis zu 20% Sonderabschreibung vornehmen. Das geht in dem Jahr der Anschaffung oder in den 4 darauffolgenden Jahren. Unternehmen, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschuss ermitteln und nicht mehr als 100.000 Euro Gewinn erzielt haben.
Wann ist eine PV Anlage gewerblich?
Das Finanzamt sieht die Photovoltaikanlage als Gewerbe, wenn du überschüssigen Strom in das öffentliche Netz einspeist. Dann musst du ein Gewerbe anmelden und die erhaltene Einspeisevergütung versteuern. Die Gewerbeanmeldung kostet aber nicht viel.
Wann ist einen Sonderabschreibung sinnvoll?
Eine Sonderabschreibung (Teilwertabschreibung) darf ansonsten nur dann vorgenommen werden, wenn Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einer dauernden Wertminderung unterliegen.
Kann man eine Photovoltaikanlage verkaufen?
Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Kauf bzw. Verkauf der bestehenden Photovoltaikanlage vertraglich vom Hauskauf bzw. Hausverkauf zu trennen. Zum einen muss auf den Hauskauf vom Käufer eine Grunderwerbssteuer bezahlt werden, die sich durch die Kosten für die PV-Anlage erhöht.