Wie bin ich krankenversichert wenn mein Mann stirbt?

Wie bin ich krankenversichert wenn mein Mann stirbt?

Mit dem Tod des Hauptversicherten endet auch die Familienversicherung seiner Angehörigen. Das ist jedoch kein Grund zur Panik. Da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht, genießen sie auch weiterhin Versicherungsschutz.

Wie ist eine Beamtenwitwe krankenversichert?

Für eine Beamtenwitwe gilt, dass sie nach dem Tod ihres Mannes auf jeden Fall in der Krankenkasse pflichtversichert ist, unabhängig davon, wie ihr eigener Krankenversicherungsstatus ist.

Ist man als Rentenantragsteller krankenversichert?

Die Versicherung als Rentenantragsteller ist beitragsfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Wenn Sie eine Witwenrente oder Witwerrente beantragen, können Sie grundsätzlich beitragsfrei versichert bleiben.

Wie viel wird von der Witwenrente abgezogen?

Bekommen Sie Lohn, werden Ihnen 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Haben Sie Mieteinnahmen, werden Ihnen grundsätzlich 25 Prozent abgezogen. Darüber hinaus gibt es Einkünfte, die nicht angerechnet werden, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II. Es kommt also auf Ihre individuelle Situation an.

Was bekommt eine Beamtenwitwe?

Grundsätzlich kann jeder Ruhestandsbeamte neben seiner Pension Witwenrente aus der Rentenversicherung des Ehepartners erhalten, wenn dieser verstirbt. Hat eine Beamtenwitwe zusätzlich eigenes Erwerbseinkommen, so dürfen die beiden Einkommen 100 % der ruhe- gehaltsfähigen Dienstbezüge des Verstorbenen nicht übersteigen.

Wie viel Pension erhält eine Witwe?

Die Höhe des Witwen-/Witwergelds beträgt 55 Prozent des Ruhegehalts, das die/der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn sie/er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre.

Wann ist man Rentenantragsteller?

Personen, die eine Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt haben und die entsprechenden Vorversicherungszeiten erfüllen, werden als Rentenantragsteller versichert.

Wie bin ich krankenversichert wenn ich Erwerbsminderungsrente bekomme?

Es gilt der Leitsatz: „Im Ruhestand sind Sie kranken- und pflegeversichert wie im bisherigen Erwerbsleben.“ Bis auf Krankengeld erhalten Sie weiterhin die gewohnten Leistungen. Auch als Rentner zahlen Sie hierfür Beiträge an Ihre Krankenkasse. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft.

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