Wann erlischt eine Aufenthaltsgestattung?
2Liegt in den Fällen des § 23 Absatz 1 der dem Ausländer genannte Termin bei der Außenstelle des Bundesamtes nach der sich aus Satz 1 Nummer 2 ergebenden Frist, dann erlischt die Aufenthaltsgestattung nach dieser Bestimmung erst, wenn der Ausländer bis zu diesem Termin keinen Asylantrag stellt.
Was kommt nach Aufenthaltsgestattung?
Mit Ablehnung des Asylantrags oder Beendigung des Verfahrens erlischt die Aufenthaltsgestattung. Endet das Asylverfahren durch Erteilung eines anerkennenden Bescheids muss für den weiteren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Wie kann man Aufenthaltsgestattung verlängern?
Für die Dauer des Asylverfahrens erhält der/die Asylsuchende eine Aufenthaltsgestattung. Diese wird erstmalig mit einer Gültigkeit von drei Monaten vom BAMF ausgestellt und fortlaufend bis zum Abschluss des Asylverfahrens vom Migrationsamt verlängert.
Was ist der Unterschied zwischen Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsgestattung?
Die Aufenthaltsgestattung ist kein Aufenthaltstitel, sondern bescheinigt nur den rechtmäßigen Aufenthalt für die Dauer des Asylverfahrens, also bis zur Entscheidung über den Asylantrag. Die Aufenthaltsgestattung vermittelt Asylsuchenden auch bestimmte Rechte.
Was passiert wenn aufenthaltsgestattung abgelaufen ist?
Erlöschen der Aufenthaltsgestattung Die Aufenthaltsgestattung erlischt in den in § 67 AsylG genannten Fällen und spätestens nach Bestandskraft des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Ungültig gewordene Aufenthaltsgestattungen sind grundsätzlich einzuziehen (§ 63 Abs. 4 AsylG).
Was ist der Unterschied zwischen aufenthaltsgestattung und Aufenthaltstitel?
Die Aufenthaltsgestattung ist kein Aufenthaltstitel, sondern bescheinigt nur den rechtmäßigen Aufenthalt für die Dauer des Asylverfahrens, also bis zur Entscheidung über den Asylantrag.
Was bedeutet Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens?
Aufenthaltsgestattung nennt man das Recht, sich zur Durchführung eines Asylverfahrens nach den Maßgaben des Asylgesetzes (AsylG) in Deutschland aufhalten zu dürfen (§ 55 Abs. 1 AsylG). Aufenthaltsgestattung heißt zugleich die Bescheinigung, die Personen erhalten, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben.