Was ist ein bedingter Sperrvermerk?

Was ist ein bedingter Sperrvermerk?

Liegt dem Einwohnermeldeamt ein bedingter Sperrvermerk vor, wird bei einer Melderegisteranfrage in der Regel keine Auskunft erteilt. Im Unterschied zu der Auskunftssperre, ist der bedingte Sperrvermerk nicht an eine bestimmte Person, sondern an eine bestimmte Wohnadresse oder Wohneinrichtung gebunden.

Was ist ein Sperrvermerk im Melderegister?

Die Einrichtung des bedingten Sperrvermerks bewirkt, dass eine Auskunft aus dem Melderegister nur erteilt wird, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann (ausgenommen Behördenauskünfte).

Wer bekommt Auskunft bei auskunftssperre?

Nach Eintrag einer Auskunftssperre darf die Meldebehörde nur noch Auskunft erteilen, wenn eine Gefahr für Sie ausgeschlossen werden kann. Vor der Erteilung der Auskunft werden Sie angehört.

Was bedeutet aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen?

Mit der neutralen Antwort „Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden. “ schützt die Behörde also die gesuchte Person, da aus dieser Antwort keine Rückschlüsse auf das Vorliegen einer Auskunftssperre oder eines bedingten Sperrvermerks gezogen werden können.

Was ist eine einfache Melderegisterauskunft?

Einfache und erweiterte Meldeauskunft. Eine einfache Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften (§ 44 BMG) sowie bedingt auch Geburtsdaten einzelner bestimmter Personen können neben bestimmten öffentlichen Stellen auch private Antragsteller erhalten. Melderegisterauskünfte sind gebührenpflichtig.

Wann auskunftssperre Einwohnermeldeamt?

Eine Auskunftssperre gibt es beispielsweise beim Melderegister: Jede gemeldete Person kann beim Meldeservice des Gemeindeamtes oder Magistrats (in Wien beim „Meldeservice“) eine Auskunftssperre beantragen, wenn sie ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen kann ( z.B. begründete Sorge vor Racheakten).

Wer kann EMA Anfrage stellen?

Einfache Melderegisterauskunft für Jedermann! Einfache Melderegisterauskünfte wie Angaben zu Vor- und Familienname, Doktorgrad und gegenwärtige Anschrift, dürfen die Einwohnermeldeämter jedem mitteilen, der eine Anfrage stellt. Die Form der Auskunft ist gesetzlich nicht festgelegt.

Was bedeutet eine Auskunft aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen kann nicht erteilt werden?

Was bedeutet der Ergebnisstatus „Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erteilt werden. Es werden keine Daten übermittelt. “? Mit den von Ihnen gemachten Suchangaben konnte eine Person nicht oder nicht eindeutig identifiziert werden oder es liegt eine Auskunftssperre vor.

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