Wie wird die Kommission noch genannt?
Die Europäische Kommission ( EU -Kommission) ist das ausführende Organ der Union, also die Exekutive der Gemeinschaft. Sie besteht aus 27 Mitgliedern – je eins pro Mitgliedstaat. Ihre Aufgabe ist es, die Wahrung der Europäischen Verträge zu gewährleisten und die europäische Integration voranzutreiben.
Wer sitzt in der Europäischen Kommission?
Das Europäische Parlament wählt den Präsidenten oder die Präsidentin der Kommission. Eine der ersten Aufgaben des neu gewählten Parlaments besteht darin, den neuen Präsidenten oder die neue Präsidentin der Europäischen Komission, d. h. den Leiter oder die Leiterin des Exekutivorgans der EU, zu wählen.
Was ist das Initiativmonopol?
Die Kommission hat drei zentrale Aufgaben: Erstens gilt sie als „Motor der Integration“, da sie gegenüber dem Rat und dem Parlament ein sogenanntes Initiativmonopol besitzt, das heißt, dass ohne Vorschlag der Kommission kein neuer Rechtsakt der Gemeinschaft zustande kommt.
Warum wird die Europäische Kommission Hüterin der Verträge genannt?
Jedes Mitglied der Kommission hat bestimmte Zuständigkeitsbereiche und ist für die entsprechenden Fachverwaltungen (Generaldirektionen) verantwortlich. Als „Hüterin der Verträge“ sorgt die Kommission dafür, dass die Verträge und das europäische Recht eingehalten werden. Sie hat die Pflicht, bei Verstößen einzugreifen.
Wie nennt man ein EU Kommission Mitglieder?
Die Europäische Kommission besteht aktuell aus 27 Mitgliedern, die umgangssprachlich als Kommissare bezeichnet werden. Seit der EU-Erweiterung 2004 entsendet jeder der Mitgliedstaaten einen Staatsangehörigen als Kommissionsmitglied.
Was ist das Initiativrecht der Kommission?
Die Europäische Kommission hat als einziges EU-Organ das Initiativrecht. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union können die Kommission lediglich auffordern, in einer bestimmten Frage gesetzgeberisch tätig zu werden.
Wem steht Initiativrecht zu?
Das Initiativrecht, auch Recht zur Gesetzesinitiative genannt, ist das Recht der Staatsorgane Bundesrat, Bundesregierung und Bundestag, Gesetzentwürfe einzubringen. Die gesamte Bundesregierung und nicht etwa ein Minister allein darf ein Gesetz einbringen.