Was ist der Verlustverrechnungstopf?
Im Verlustverrechnungstopf wird alles gesammelt, was Ihre Steuerpflicht reduziert. Dazu gehören: Verluste beim Verkauf von Fondsanteilen, einbehaltene ausländische Steuern, bei Kauf gezahlte Teilerträge (sogenannte Zwischengewinne).
Was kommt in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf?
Negative Kapitalerträge (z. B. Verlust aus dem Verkauf von Aktien), die nicht sofort mit positiven Kapitalerträgen des laufenden Jahres verrechnet werden können, werden fortan in die Verlustverrechnungstöpfe eingestellt und mit späteren positiven Kapitalerträgen verrechnet.
Was sind Steuertöpfe?
Ermittlung der Steuer Um aber eine Verrechnung der Gewinne und Verluste einer Anlageklasse sicherzustellen, führen die Banken buchhalterisch sogenannte Steuertöpfe. Dem Steuertopf steht der Verlusttopf gegenüber. Während in dem einen die Gewinne gesammelt werden, kumuliert der andere die aufgelaufenen Verluste.
Welche Steuertöpfe gibt es?
Steuertöpfe. Auf der rechten Seite stehen die beiden Steuertöpfe. Im Steuertopf Aktien werden ausschließlich realisierte Kursgewinne aus Einzelaktien angesammelt. Alle anderen Erträge, also auch Kursgewinne aus Fonds oder ETF, Dividenden, Zinsen oder auch Stückzinsen befinden sich im Steuertopf Sonstige.
Kann man aktiengewinne mit Verlusten verrechnen?
Hat man Aktien mit Verlust verkauft, so kann man die Veräußerungsverluste nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen aus dem gleichen Jahr oder den Folgejahren verrechnen. Eine Verlustverrechnung mit Dividenden oder Zinsen ist nicht möglich. Sind die Verluste höher als der Gewinn, hilft Ihnen der sogenannte Verlustvortrag.
Wann werden aktienverluste mit Gewinnen verrechnet?
Aktienverluste mit Aktiengewinnen verrechnen Aktiensparer müssen allerdings mit einer Besonderheit leben – Verluste aus ab 2009 getätigten Aktienkäufen dürfen nach der derzeit geltenden Rechtslage nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Ob das noch lange so bleibt, ist allerdings fraglich.
Wie werden Verluste und Gewinne bei Aktien berechnet?
1. Verluste aus Aktien. Hat man Aktien mit Verlust verkauft, so kann man die Veräußerungsverluste nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen aus dem gleichen Jahr oder den Folgejahren verrechnen. Die Verluste, die sich steuerlich nicht auswirken konnten, werden dann mit zukünftigen Gewinnen verrechnet.