Wann kann ein Mieter fristlos gekündigt werden?
Eine fristlose Kündigung kann laut BGB §569 nur dann ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In anderen Fällen ist keine Abmahnung erforderlich: Bei hohen Mietschulden oder illegalen Aktivitäten des Mieters in der Wohnung, kann der Vermieter beispielsweise fristlos kündigen, ohne vorher abzumahnen.
Welche Gründe für fristlose Wohnungskündigung?
Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Mieter
- Mangel an der Mietsache.
- Gesundheitsgefährdender Zustand der Wohnung.
- Vertragsverletzung durch den Vermieter.
- Mietrückstand: Häufigster Kündigungsgrund.
- Ständig unpünktliche Mietzahlung.
- Zahlungsverzug der Kaution.
- Ständige Störung des Hausfriedens.
Wann können Mieter gekündigt werden?
Eine Vermieterkündigung kommt nur in Betracht bei schweren Verstößen des Mieters gegen den Mietvertrag, zum Beispiel Nichtzahlung der Miete oder ständig unpünktliche Mietzahlungen. Dann droht allerdings auch gleich die fristlose Kündigung. Dem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur ausnahmsweise kündigen.
Ist Schimmel ein Grund zur fristlosen Kündigung?
Eine fristlose Kündigung ist nur dann berechtigt, wenn es dem Mieter durch den Schimmelbefall nicht mehr möglich ist, bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu warten. Hierzu muss beispielsweise nachgewiesen werden, dass der Schimmel in der Raumluft nachweislich zu Erkrankungen führt.
Wie kann ich eine fristlose Kündigung abwenden?
Die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges kann durch Zahlung innerhalb der Schonfrist – bis zu zwei Monat nach Zugang der Räumungsklage – abgewendet werden, wenn nicht bereits innerhalb der letzten zwei Jahre wegen Zahlungsverzugs gekündigt wurde (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).
Was kann ich tun wenn meine Wohnung gekündigt wurde?
Wohnungskündigung: Widerspruch einreichen Wenn Sie mit der Kündigung durch den Vermieter nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Erforderlich ist ein schriftlicher Widerspruch, verbunden mit dem Verlangen, das Mietverhältnis fortzusetzen.