Wer stellt einen Vollstreckungsbescheid aus?

Wer stellt einen Vollstreckungsbescheid aus?

Ein Vollstreckungsbescheid ist nicht ohne Mahnbescheid möglich. Der Vollstreckungsbescheid wird dem Schuldner entweder durch den Gerichtsvollzieher oder per Post zugestellt.

Wie beantrage ich eine Vollstreckung?

Der Vollstreckungsantrag ist unter Verwendung eines amtlichen Formulars zu stellen, das unter www.justiz.nrw.de/BS/formulare/zwangsvollstreckung_pfaendung/index.php zu finden ist. Aus diesem ergibt sich auch, welche Unterlagen dem Antrag als Anlagen beigefügt werden müssen.

Wo wird das Mahnverfahren beantragt?

Amtsgericht
Den ausgefüllten Antrag reicht man beim zuständigen Amtsgericht ein. Die Vordrucke für die weiteren Anträge im Mahnverfahren erhalten Sie von den Mahngerichten jeweils zusammen mit den entsprechenden Nachrichten. Die Antragstellung ist auch über das Internet möglich durch Nutzung des Verfahrens „online-Mahnantrag“.

Wie lange kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden?

Nach § 701 ZPO muss der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheid innerhalb von 6 Monaten ab Zustellung des Mahnbescheids an den Antragsgegner (dieses Datum finden Sie auch auf dem Antrag) bei Gericht eingegangen sein.

Wie kann man auf einen Vollstreckungsbescheid reagieren?

Ist die in dem Vollstreckungsbescheid titulierte Forderung vollständig oder teilweise unbegründet, können Sie als Schuldner innerhalb von zwei Wochen Einspruch bei dem zuständigen Gericht einlegen.

Was kann man gegen einen Vollstreckungsbescheid machen?

Gegen einen Vollstreckungsbescheid muss binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, um dessen Rechtskraft zu vermeiden, (§ 700 ZPO i.V.m. § 339 ZPO). Rechtsmittel hiergegen stehen dann grundsätzlich nicht mehr zur Verfügung.

Wie Zwangsvollstreckung einleiten?

Keine Angst: Die Zwangsvollstreckung kann nicht einfach so eingeleitet werden. Der Gläubiger muss Ihnen zunächst die Möglichkeit geben, Ihre Schulden zu begleichen. Dazu muss er Ihnen in einem ersten Schritt eine Zahlungserinnerung zukommen lassen. Anschließend muss er ein Mahnverfahren durchlaufen.

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