Welche Rechte hat der schülervertreter?
der Schülervertreter (Schülermitverwaltung) gemäß § 58 SchUG Gemäß § 58 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG) haben Schüler das Recht auf Interessenvertretung gegenüber den Lehrern, dem Schulleiter und den Schulbehörden.
Was bedeutet schülervertreter?
Die Schülervertretung (kurz SV), teilweise auch Schülermitverantwortung (SMV), historisch Schülerselbstverwaltung (SSV) oder Schülermitverwaltung (SMV), ist ein Organ, in dem Schüler ihre Schulen und das Schulwesen mitgestalten können. Dabei vertreten sie vorrangig die Interessen ihrer Mitschüler.
Welche drei Mitbestimmungsrechte hat die Schülervertretung?
Die Schülervertretung hat das Recht auf Anhörung, das Recht auf Informationen über alle Angelegenheiten, die die Schüler/-innen allgemein betreffen, das Recht auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen, das Recht auf Teilnahme an Lehrerkonferenzen oder das Recht auf Mitsprache bei der Gestaltung des Unterrichts.
Was ist die Aufgabe der SV?
Die SV vertritt die Rechte der Schülerinnen und Schüler, fördert und nimmt deren Interessen wahr und wirkt dadurch bei der Gestaltung des schulischen Lebens mit. Die SV setzt sich aus den gewählten Vertreterinnen und Vertretern jeder Klasse, den Klassensprecher/innen zusammen.
Was machen SV?
Die grundsätzliche Aufgabe der Schülervertretung besteht darin, das Mitspracherecht der Schüler umzusetzen. Das bedeutet, dass die Schülervertretung sich für die Interessen der Schüler einsetzt und diese gegenüber der Schulleitung einbringt.
Was tut ein schülersprecher?
Die Schülersprecher – sind Ansprechpartner für Schulleitung, Schüler, Eltern, Sekretärin, Hausmeister.; – halten Kontakt zur Schulleitung (monatliche Gespräche); – vertreten die Interessen aller Schülerinnen und Schüler nach innen und nach außen; – tragen Bitten und Beschwerden aus der Schülerschaft der …
Was macht ein schulvertreter?
Zu den Aufgaben des Schülersprechers gehören die Vertretung der Interessen der Schülerschaft in unterschiedlichen schulischen Gremien (in einigen deutschen Ländern z. B. der Schulkonferenz oder dem Schulforum), die Organisation der Schülervertretung sowie das Vermitteln zwischen Schülern, Lehrern und Eltern.