FAQ

Kann jeder Testamentsvollstrecker werden?

Kann jeder Testamentsvollstrecker werden?

Testamentsvollstrecker kann jede für das Amt geeignete Person Ihres Vertrauens werden. Sie können die Abwicklungs-, Verwaltungs- und Dauervollstreckung anordnen. Der Testamentsvollstrecker sollte eine angemessene Vergütung erhalten, die Sie im Testament möglichst beziffern.

Wer ernennt Testamentsvollstrecker?

Ebenso wie die Anordnung der Testamentsvollstreckung durch Testament zu erfolgen hat, bedarf die Ernennung der Person des Testamentsvollstreckers bzw. die Ermächtigung zur Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten oder das Nachlassgericht der Testamentsform.

Ist ein Testamentsvollstrecker Pflicht?

Es ist allein Sache des Erblassers, der das Testament verfasst, zu entscheiden, ob er einen Testamentsvollstrecker für sinnvoll hält oder nicht. Für die beiden Erben stellt sich die Frage nicht. Der Testamentsvollstrecker hat nämlich die Pflicht, sich um den Nachlass zu kümmern.

Wer kann Testamentsvollstreckung beantragen?

Wer ist antragsberechtigt? Ein Testamentsvollstreckerzeugnis kann von Personen beantragt werden, die vom Erblasser mit der Testamentsvollstreckung beauftragt worden sind. Andere Personengruppen sind nicht antragsberechtigt.

Wie wird ein Testamentsvollstrecker ernannt?

Seitens des Erblassers kann bestimmt werden, dass der Testamentsvollstrecker durch das Nachlassgericht ernannt wird. Die Ernennung durch das Nachlassgericht erfolgt dann, nachdem das Nachlassgericht die Betroffenen zur Frage der Ernennung angehört hat, § 2200 BGB.

Kann das Amtsgericht einen Testamentsvollstrecker bestimmen?

Mehrere Möglichkeiten. Durch Testament kann der Erblasser selbst einen Testamentsvollstrecker ernennen oder einen Dritten mit dieser Aufgabe betrauen. Er kann aber das Nachlassgericht ersuchen, einen (Ersatz-)Testamentsvollstrecker zu bestimmen.

Wann muss ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden?

Wenn Sie fürchten, dass Ihre Erben nach Ihrem Tod in Streit geraten könnten, sollten Sie einen Testamentsvollstrecker benennen. Dasselbe Vorgehen bietet sich an, wenn Sie ein Unternehmen vererben, Ihre Erben minderjährig sind oder es sich um einen Menschen mit Behinderung handelt. Person des Testamentsvollstreckers.

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