Welche Funktion übernimmt der Arbeitsschutzausschuss?
Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
Welche der folgenden Fragen können im Arbeitsschutzausschuss ASA diskutiert werden?
Dazu sollen während der Treffen des Arbeitsschutzausschusses folgende Themen besprochen und analysiert werden: das Unfallgeschehen im Betrieb. die Auswertung von Gefährdungsbeurteilungen….
- Mobbing am Arbeitsplatz,
- das Zeitmanagement der Beschäftigten oder.
- Angebote zur gesundheitlichen Prävention.
Wer gehört zur ASA?
Dem Arbeitsschutzausschuss gehören an: der Arbeitgeber oder ein von ihm beauftragter Vertreter der Geschäftsführung (Delegation) zwei vom Betriebsrat zu bestimmende Mitglieder. die/der Betriebsärztin/-arzt.
Wer nimmt an der ASA Sitzung teil?
Laut § 11 ASiG müssen folgende Personen im Ausschuss vertreten sein: der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter. zwei vom Betriebsrat bestimmte Mitglieder des Betriebsrats. der Betriebsarzt beziehungsweise die Betriebsärzte.
Was wird bei ASA Sitzung besprochen?
Ziele der ASA-Arbeit können dann sein: Vorstellung von anstehenden Themen und Klärung, in wessen Zuständigkeit sie weiter bearbeitet werden, Diskussion vorbereiteter Themen (mit gut vorbereiteten Informationen und im überschaubarem Zeitrahmen), Präsentation von Ergebnissen, Vorgaben und Maßnahmen, die umzusetzen sind.
Wer ist Teilnehmer der Arbeitsschutzausschuss Sitzung?
Wer muss am Arbeitsschutzausschuss teilnehmen?
- der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter.
- zwei vom Betriebsrat bestimmte Mitglieder des Betriebsrats.
- der Betriebsarzt beziehungsweise die Betriebsärzte.
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa)
- Sicherheitsbeauftragte nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.