Kann gegen den Willen der Geschäftsleitung ein Betriebsrat gegründet werden?
1 BetrVG vor, kann die Wahl eines Betriebsrats vom Arbeitgeber nicht verhindert werden. Dies bedeutet, dass in Betrieben, in denen fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind und drei Arbeitnehmer davon wählbar sind, grundsätzlich ein Betriebsrat gewählt werden kann.
Kann ein Betrieb einen Betriebsrat verbieten?
In jedem Betrieb mit mindestens fünf ständigen, wahlberechtigten Arbeitnehmern darf ein Betriebsrat gegründet werden. Es besteht jedoch keine Pflicht dazu. Kann der Arbeitgeber den Betriebsrat verbieten? Rein rechtlich gesehen: Nein.
Wer entscheidet ob es einen Betriebsrat gibt?
Es ist allein die Sache der Belegschaft zu entscheiden, ob im Betrieb ein Betriebsrat gewählt werden soll oder nicht. Besteht in einem Betrieb noch kein Betriebsrat, kann dieser jederzeit gewählt werden. Der Arbeitgeber darf die Wahl nicht verhindern, da er sich sonst nach § 119 Abs. Ein Betriebsrat hat viele Vorteile.
Kann man einfach einen Betriebsrat gründen?
Einen Betriebsrat neu im Betrieb zu gründen, ist immer eine gute Idee! Damit in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat gewählt werden kann, müssen dort lediglich mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sein, von denen drei wählbar sind (§ 1 Abs. 1 BetrVG).
Kann ich alleine einen Betriebsrat gründen?
Ein Betriebsrat kann jederzeit gegründet werden! Das Betriebsverfassungsgesetz (§ 1) erwartet das sogar: „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.” Die praktische Umsetzung ist gar nicht so schwer.
Wie kann ich ein Betriebsrat gründen?
Das bedeutet: Wenn mindestens fünf volljährige Beschäftigte im Betrieb sind, von denen mindestens drei ein halbes Jahr oder länger im Betrieb arbeiten – dann wird ein Betriebsrat gewählt. Ab dieser Betriebsgröße darf der Arbeitgeber eine Wahl nicht verbieten oder behindern.