Wer zahlt die Beiträge für die Rentenversicherung?
Der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent (Stand 2021). Dieser wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Folglich entfallen monatlich 9,3 Prozent des Bruttoeinkommens auf die Rentenversicherung.
Wann muss Arbeitgeber Rentenversicherung zahlen?
Liegt der Verdienst unter 175 Euro im Monat, ist für den tatsächlichen Verdienst ein Eigenbeitrag von 3,6 Prozent und für die Differenz vom tatsächlichen Verdienst bis 175 Euro der volle Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 Prozent zu zahlen. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gelten andere Beträge.
Wie zahlt man Rentenversicherung?
Die monatlichen Rentenbeiträge teilen Sie sich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer grundsätzlich mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber. Sie zahlen also nur die Hälfte der Beiträge, die über die Krankenkassen Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihres Arbeitgebers eingezogen werden.
Wie viel zahlt der Arbeitgeber für die Krankenkasse?
Der Basisbeitrag ist bei allen Kassen gleich: 14,6 Prozent des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Den Zusatzbeitrag bestimmen die Krankenkassen selbst. Er liegt derzeit im Schnitt bei 1,3 Prozent. Der Arbeitgeberanteil liegt also durchschnittlich bei 7,3 Prozent + 0,65 Prozent = 7,95 Prozent.
Wo finde ich den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung?
Lohnsteuerbescheinigung: Den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 22.
Wann muss der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Wann sind die Sozialversicherungsbeiträge fällig? Fälligkeitstage sind jeweils am drittletzten Bankarbeitstag des Monats (§ 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Beitragsnachweise müssen der Einzugsstelle jeweils am fünftletzten Bankarbeitstags eines Monats um 0:00 Uhr vorliegen.