Was sind Mängel am Bau?
Was das Gesetz unter einem baulichen „Mangel“ versteht, ist in § 633 BGB definiert. Danach ist das Bauwerk frei von Mängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, sind die Bauleistungen mängelfrei, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen.
Was ist eine Mängelrüge und wann ist diese zu machen?
Die sogenannte Mängelrüge ist eine Obliegenheit aus dem Handelsrecht. Sie bezeichnet die Anzeige eines Käufers gegenüber dem Verkäufer, dass eine gelieferte Ware oder Dienstleistung nicht den vereinbarten Anforderungen entspricht, also mangelhaft ist.
Wann müssen Baumängel angezeigt werden?
Voraussetzung ist, dass Sie die Mängel während der Bauphase oder bei der Bauabnahme anzeigen. Das gilt ebenso für Baufehler, die Sie nach der Abnahme innerhalb der Gewährleistungsfristen anmelden. Stellen Sie einen Baufehler fest, sollten Sie als Bauherr diesen sofort dokumentieren.
Was muss alles in einer Mängelrüge stehen?
Elemente der Mängelrüge
- Genaue Beschreibung des Mangels (die allgemeine Feststellung, das Werk sei mangelhaft, genügt diesem Erfordernis nicht).
- Feststellung, dass das Werk nicht vertragskonform sei.
- Feststellung, dass man den Unternehmer für diesen Mangel haftbar mache.
Wie schnell müssen Mängel behoben werden?
Die Mängelmeldung sollte unbedingt eine konkrete Frist zur Beseitigung enthalten. Bei einem Notfall, zum Beispiel einen Rohrbruch oder Heizungsausfall im Winter, muss unverzüglich gehandelt werden. Bei normalen Mängeln gilt in der Regel ein Zeitraum von 14 Tagen als angemessen.
Wie muss ein Mängel beseitigt werden?
Für die Mängelbeseitigung ist nach BGB der Auftragnehmer verantwortlich. Dazu muss ihm auch eine Chance eingeräumt wird, den Mangel zu beseitigen. In Verbindung mit diesem “Nacherfüllungsanspruch” hat ein Bauunternehmer die Wahl, ob er den Mangel beseitigt oder die gesamte Leistung neu erbringt.