Welche Vorteile hat ein Arbeitgeber bei Altersteilzeit?
Die Altersteilzeitarbeit ermöglicht älteren Arbeitnehmern durch Reduzierung der Arbeitszeit einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Arbeitgebern gibt die Altersteilzeitregelung die Möglichkeit zur früheren Verjüngung des Personals oder zum sozialverträglichen Personalabbau.
Welche Nachteile hat der Arbeitgeber bei Altersteilzeit?
Beim Blockmodell gibt es keinen sanften Übergang in das Rentenleben. Geringeres Einkommen als bei Vollzeitarbeit und damit eventuell auch niedrigere Rentenansprüche. Eventueller Wegfall von Sonderleistungen wie Dienstwagen, Diensthandy etc. Risiko bei nicht ordnungsgemäßer Insolvenzsicherung.
Was bringt Altersteilzeit?
In der Altersteilzeit können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit um 40% bis 60% verringern und erhalten weiterhin 70% bis 80% des bisherigen Einkommens. Sie verlieren dabei weder Pensionsbezüge oder Arbeitslosenansprüche noch Ansprüche gegenüber der Krankenkasse.
Wie wirkt sich Altersteilzeit auf meine Rente aus?
Als Regel kann man sich merken, dass ein Jahr Altersteilzeit einen Unterschied von ca. 10 % von der Rente beträgt, die man bekommen hätte, wenn man Vollzeit gearbeitet hätte. Bei einem Altersteilzeitvertrag über 10 Jahre macht das bei einem Durchschnittsverdiener etwa einen Entgeltpunkt aus.
Ist Altersteilzeit zu empfehlen?
Auch für die Rente ist Altersteilzeit deutlich besser als „normale“ Teilzeit: Der Arbeitgeber zahlt 90 Prozent der Rentenbeiträge des Vollzeitgehalts – auch wenn nur 50 Prozent gearbeitet wird. Je nach Tarifvertrag können die Beiträge höher sein. Dadurch ist die Rente aufgrund der Altersteilzeit nur wenig geringer.
Was kostet den Arbeitgeber Altersteilzeit?
Altersteilzeit und die Sozialbeiträge an die Rentenkasse Innerhalb der Altersteilzeit entrichtet der Arbeitgeber zusätzliche Rentenbeiträge. Dabei muss der Arbeitgeber mindestens 80 %, maximal 90 % der Beiträge entrichten, die auf das Regelarbeitsentgelt entfallen (begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze).
Wann macht Altersteilzeit Sinn?
Wer 55 Jahre oder älter ist, kann mit seinem Arbeitgeber eine Altersteilzeit vereinbaren. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Grob gesagt reduzieren die Arbeitnehmer schon Jahre vor dem Renteneintritt ihre Bezüge, die Arbeitszeit halbiert sich.