Wann ist eine blitzscheidung möglich?
Nach der Vorschrift des § 1565 Abs. 2 BGB kann eine Ehe (nur) dann vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe eine „unzumutbare Härte“ für einen Ehepartner bedeuten würde und die Gründe dieser Härte beim anderen Ehepartner liegen (sog. Blitzscheidung).
Was ist eine Härtefallscheidung?
Die Härtefallregelung ermöglicht eine vorzeitige Scheidung ohne Trennungsjahr, wenn das Trennungsjahr eine unzumutbare Härte für einen Ehepartner darstellt. Härtefallscheidungen sind Ausnahmefälle und kommen nur in besonderen Situationen in Betracht.
Wie kann man sich schnell scheiden lassen?
Der schnellste Weg zur Scheidung ist, dass Sie sich im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner scheiden lassen. Eventuelle Scheidungsfolgen regeln Sie zweckmäßigerweise kostengünstig in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Wie funktioniert eine Härtefallscheidung?
Eine Härtefallscheidung ist ohne Abwarten eines Trennungsjahres möglich. In der Regel müssen die Partner zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags aber schon räumlich getrennt sein. Wie bei jeder Scheidung muss die Ehe gescheitert sein. Eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft darf also nicht zu erwarten sein.
Was darf man im Trennungsjahr nicht Österreich?
Was darf man im Trennungsjahr nicht? Im Trennungsjahr sollten Sie nicht ohne Zustimmung die Ehewohnung verlassen, da dies als schwerer Ehebruch gewertet werden kann. Einigen sich noch vor dem Trennungsjahr mit Ihrem Partner, wer auszieht und wer in der Wohnung bleiben darf.
Wird das Trennungsjahr überprüft?
Selbst wenn sich die Eheleute schon in der Hochzeitsnacht trennen, können sie grundsätzlich erst nach einem Trennungsjahr die Scheidung beantragen. Das Gericht prüft die Voraussetzungen für eine Scheidung und damit bei einer einverständlichen Scheidung auch das Trennungsjahr.
Was passiert wenn ich die Scheidung einreiche?
Sobald der Scheidungsantrag sowie die Gerichtskosten beim Familiengericht eingegangen sind, wird der Scheidungsantrag an den anderen Ehegatten vom Gericht förmlich (gelber Briefumschlag) zugestellt. Das Gericht setzt dem anderen Ehegatten eine Frist, in der er sich zum Scheidungsantrag zu äußern hat.