Was sind Sozialdaten nach SGB?

Was sind Sozialdaten nach SGB?

Im Sozialgesetzbuch ( § 67 Abs. 2 SGB X) hat der Gesetzgeber das wie folgt definiert: „Sozialdaten sind personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1 EU-DSGVO), die von einer in § 35 des Ersten Buches genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach diesem Gesetzbuch verarbeitet werden.

Was bedeutet Sozialdaten?

Sozialdaten bei den Krankenkassen sind Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse, die von den sozialrechtlichen Leistungsträgern, zu denen die Krankenkassen als Sozialversicherungsträger zählen, zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erhoben und gespeichert werden (§ 67 Abs. 1 SGB X).

Welche Daten darf die Krankenkasse erheben?

Welche Daten verarbeiten wir von Ihnen?

  • Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Gesundheitszustands ihrer Versicherten (§ 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V)
  • Finanzierung der Leistungen und sonstigen Ausgaben durch die Erhebung von Beiträgen bei Arbeitgebern und Mitgliedern (§ 3 SGB V)

Was versteht man unter einem Sozialgeheimnis?

(1) Jeder hat Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten (§ 67 Absatz 2 Zehntes Buch) von den Leistungsträgern nicht unbefugt verarbeitet werden (Sozialgeheimnis).

Was weiß die Krankenkasse über mich?

In Paragraph 630g BGB – Einsichtnahme in die Patientenakte – ist geregelt, dass Patienten jederzeit ihre Krankenakte einsehen können. Wem das allein nicht reicht, der kann sogar eine Kopie der Akte erhalten. Die entstehenden Kosten sind vom Patienten zu tragen.

Werden Diagnosen bei der Krankenkasse gespeichert?

Eine ganze Reihe von persönlichen Daten der Versicherten speichern die gesetzlichen Krankenkassen, um die medizinische Versorgung zu gewährleisten. Nicht nur Anschrift und Geburtsdatum werden von den Kunden erfragt und abgespeichert, sondern auch ärztliche Diagnosen und Abrechnungen der Behandlungen.

Was bedeutet sozialdatenschutz?

Sozialdatenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten des Einzelnen. Diese Daten sollen auch insbesondere von den Sozialleistungsträgern vor Missbrauch geschützt werden. Damit ist der Sozialdatenschutz gleichzeitig auch Persönlichkeitsschutz.

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