Wann kommt das Geld fuer die Erstausstattung?

Wann kommt das Geld für die Erstausstattung?

Die Förderung soll ab dem vierten Schwangerschaftsmonat ausgezahlt werden. Für die Erstausstattung Geburt (Säuglingsbedarf) können in der Regel 170 Euro gewährt werden. Die Förderung soll zehn Wochen vor der Geburt ausgezahlt werden.

Was kann man alles beim Jobcenter beantragen Wenn man schwanger ist?

Das Jobcenter gewährt Schwangeren auf Antrag einen Sonderbedarf nach § 23 Abs. 3 SGB II zur Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt. Diese Leistungen dienen der Anschaffung von Umstandskleidung, Wickelmöbeln, spezieller Unterwäsche, Windeln, Hygieneartikeln etc.

Wann gibt es die Erstausstattung fürs Kind von der Arge?

Innerhalb der einmaligen Leistungen der Erstausstattung besteht für werdende Eltern ein Anspruch auf Erstausstattung für ein Baby. Das Jobcenter gewährt diese meist einige Monate vor der Geburt, weshalb ein entsprechender Antrag rechtzeitig gestellt werden sollte.

Wie wird Erstausstattung ausgezahlt?

Wenn Sie eine Erstausstattung für Ihr Baby beim Jobcenter beantragen, erhalten Sie diese in Form einer Geld- oder Sachleistung. Wie dies bei Ihnen gehandhabt wird, können Sie beim zuständigen Jobcenter Ihres Wohnortes erfragen.

Was kann man alles auf dem Jobcenter beantragen?

Welche Leistungen kann ich erhalten?

  • Arbeitslosengeld II – Regelbedarfe (gestaffelt nach Altersgruppen) Ab.
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Mehrbedarfe.
  • Sozialgeld.
  • Kosten der Unterkunft, Heizung und Warmwasser.
  • Abweichend zu erbringende Leistungen.

Was bekommt man als Erstausstattung bei Hartz 4 fürs Baby?

Erstausstattung auch bei Kleidung möglich Ein neugeborenes Baby ist ebenfalls mit Säuglingskleidung auszustatten. Die weitere Kleidung, die für das Kind benötigt wird, ist jedoch aus der Regelleistung zu zahlen, die für das Kind ebenso wie für die Eltern gewährt wird.

Wie viel Geld bekommt man vom Jobcenter für Möbel?

Die Jobcenter gehen davon aus, dass es den Leistungsbeziehern auch zumutbar ist, ihre Wohnung mit gebrauchten Möbeln einzurichten. Als unverbindliche „Faustregel“ kann ein erwachsener Leistungsbezieher mit etwa 1.000 € für eine komplette Wohnungs-Einrichtung rechnen.

Was bekommt man als Erstausstattung vom Amt?

Dazu zählen vor allem Küchengeräte wie Kühlschrank, Herd (bzw. Kochplatte), Töpfe und Pfannen, Geschirr und Besteck. Darüber hinaus zählen zur Erstausstattung ein Bett, Bettwäsche, Waschmaschine, Bügeleisen und Bügelbrett, Lampen sowie ein Staubsauger. Außerdem können Sie Tische, Stühle und Schränke beantragen.

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