Welchen Energieausweis brauche ich bei Hausverkauf?
Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, müssen Sie einen Energieausweis vorweisen können. Bei energetisch unsanierten Immobilien mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1.11.1977 ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) Pflicht. Ansonsten reicht der Verbrauchsausweis.
Kann der Käufer auf den Energieausweis verzichten?
Die EnEV schreibt den Energieausweis für alle Neuvermietungen und Verkäufe zwingend vor, weshalb ein Verzicht nicht möglich ist. Zwar ist es möglich einen Verkauf ohne Inserat abzuwickeln jedoch wird der Energieausweis spätestens beim Notartermin fällig, da ein Kaufvertragsabschluss ohne diesen nicht zulässig ist.
Was für ein Energieausweis brauche ich?
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) vorgeschrieben. Für denkmalgeschützte Gebäude muss kein Energieausweis erstellt werden.
Wann kann auf Energieausweis verzichtet werden?
Von der Ausweispflicht befreit sind Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern. Weitere Spezialfälle, für die Sie keinen Ausweis benötigen, werden ab Mai 2021 im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschrieben.
Wer kontrolliert ob EnEV eingehalten wird?
Wird die Umsetzung der EnEV überhaupt kontrolliert? Die Überwachung der Einhaltung der EnEV-Vorgaben liegt bei den einzelnen Bundesländern. Deren zuständige Behörden kontrollieren (mehr oder weniger) regelmäßig stichprobenartig die Energieausweise und die Prüfberichte für Klimaanlagen.
Wird Energieausweis kontrolliert?
Seit einem Jahr sind Vermieter und Verkäufer dazu verpflichtet, potenzielle Käufer oder Mieter mit dem Energieausweis über den energetischen Zustand ihrer Gebäude aufzuklären. Die Mehrheit der Immobilienanbieter missachtet jedoch diese Informationspflicht.