Wer setzt das besondere Kirchgeld fest?
Das besondere Kirchgeld wird bei zusammenveranlagten Ehegatten in einer glaubensverschiedenen Ehe nach dem jeweiligen Landeskirchensteuerrecht des Wohnsitzes der Steuerpflichtigen erhoben (Ebenso bei eingetragenen Lebenspartnerschaften). Aktuell wird in allen Bundesländern das besondere Kirchgeld erhoben.
Wer zieht Kirchgeld ein?
Es beträgt zwischen 96 und 3.600 Euro jährlich. Das besondere Kirchgeld verlangen aktuell alle evangelischen Landeskirchen mit Ausnahme der bayerischen sowie die römisch-katholischen Bistümer außerhalb Bayerns, Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens.
Ist Evangelisches Kirchgeld Pflicht?
Antwort Im Grunde ja. Denn offiziell ist von einem Pflichtbeitrag zusätzlich zur Kirchensteuer, die in Bayern nur acht Prozent beträgt, die Rede. Da diese in den meisten Bundesländern neun Prozent von der Lohnoder Einkommensteuer beträgt, soll das Kirchgeld die Differenz ausgleichen.
Wann zahlt man besonderes Kirchgeld?
Das besondere Kirchgeld wird nur dann erhoben, wenn es die Kircheneinkommensteuer übersteigt. Dies kann dazu führen, dass ein Mitglied nun mehr Geld an die Kirche zahlt, weil der Partner ausgetreten ist. Ein Beispiel: Eine gut verdienende Ingenieurin ist aus der Kirche ausgetreten.
Wann muss man Kirchgeld bezahlen?
Das besondere Kirchgeld wird für Paare in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft wichtig, wenn nur einer der Partner Mitglied in einer Kirche ist und der andere konfessionslos. Ist der Hauptverdiener konfessionslos, muss bei einer Zusammenveranlagung der Steuer keine Kirchensteuer gezahlt werden.
Was passiert wenn man Kirchgeld nicht bezahlt?
Sie sollte man buchstäblich genießen. Zu zahlen sind entsprechend dieser Gruppen mindestens fünf Euro und maximal 120 Euro. Es sei verraten: Auch gegen säumige Zahler gibt es keine Sanktionen.
In welchen Bundesländern wird Kirchgeld erhoben?
Baden-Württemberg
Trotz gesetzlicher bundesweiter Einführung wird tatsächlich das Besondere Kirchgeld von den christlichen Kirchen (den evangelischen Landeskirchen, den katholischen Diözesen sowie der altkatholischen Kirche) uneinheitlich erhoben: Baden-Württemberg (nur ev.), Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen (auch …