Wie viel Überstunden darf man als Azubi machen?
Minderjährige Azubis dürfen nach den Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes keine Überstunden leisten. Ihre Arbeitszeit ist auf acht Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche begrenzt. Die Wochenarbeitszeit kann dabei auch unterschiedlich über die einzelnen Tage verteilt werden.
Was passiert mit meinen Überstunden nach der Ausbildung?
Ja, es ist richtig: Wenn du Überstunden gemacht hast, die dir noch nicht in Freizeit ausgeglichen wurden. Dann müssen sie dir nun ausbezahlt werden.
Was darf ein Lehrling nicht tun?
Wenn Lehrlinge jünger als 18 Jahre sind, darf ihre wöchentliche Arbeitszeit nicht über 40 Wochenstunden liegen. Die Berufsschulzeit ist in die Arbeitszeit einzurechnen. An Sonn- und Feiertagen und in der Nacht (von 20 bis 6 Uhr) dürfen Lehrlinge ebenfalls nicht arbeiten.
Welche arbeiten darf ein Azubi nicht machen?
Für Jugendliche ist die Beschäftigung mit Arbeiten verboten, welche die kör- perlichen Kräfte übersteigen oder bei denen sie gesundheitlichen oder sittli- chen Gefahren ausgesetzt sind. Untersagt sind insbesondere Akkordarbeiten und Fließbandarbeiten mit vorge- schriebenem Arbeitstempo.
Was passiert mit dem Urlaub nach der Ausbildung?
Falls du am Ende der Ausbildung noch Urlaub offen hast, muss dein Ausbilder den Urlaub auszahlen. Dasselbe gilt, wenn dein Ausbildungsvertrag durch eine Kündigung frühzeitig endet, zum Beispiel nach drei Monaten. Dann hast du Anspruch darauf, dass dir dein Urlaubsanspruch für diese drei Monate ausgezahlt wird.
Wie viele Urlaubstage nach der Ausbildung?
Der Auszubildende hat mindestens Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Arbeits- beziehungsweise 24 Werktagen. Ist der Auszubildende noch Jugendlicher hat er Anspruch auf den Urlaub nach § 19 JArbSchG.
Welche Pflichten haben Sie als Lehrling?
Der Lehrling hat sich zu bemühen, die für die Erlernung des Lehrberufes erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben; er hat die ihm im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen und durch sein Verhalten im Betrieb der Eigenart des Betriebes Rechnung zu tragen.
Welche Tätigkeiten sind dem Auszubildenden zu übertragen?
Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind (§ 14 Abs. 2 BBiG). Dem Auszubildenden können alle im Rahmen des Berufsbildes üblichen Aufgaben übertragen werden.