Wo wird Prokura eingetragen?
Ist die Prokura erteilt, ist sie im Handelsregister einzutragen. Wirksam ist die Erteilung zwar auch ohne Eintragung. Sie sollte dennoch erfolgen. Solange nämlich die Eintragung noch nicht erfolgt ist, muss ein Geschäftspartner sie nicht gegen sich gelten lassen.
Was umfasst die Prokura?
Die Prokura berechtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines beliebigen Handlungsgewerbes mit sich bringt. Hier wird im Gegensatz zur Handlungsvollmacht nicht auf das betreffende Handelsgewerbe, den Geschäftszweig, abgestellt.
Warum muss die Prokura im Handelsregister eingetragen werden?
Da die Prokura im Handelsregister eingetragen wird, führt sie zur Beschleunigung des Rechtsverkehrs und größerer Rechtssicherheit, denn der Geschäftspartner kann sich in aller Regel auf die Vertretungsmacht des eingetragenen Prokuristen verlassen.
Werden Prokuristen im Handelsregister eingetragen?
(1) 1Die Erteilung der Prokura ist von dem Inhaber des Handelsgeschäfts zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Ist die Prokura als Gesamtprokura erteilt, so muss auch dies zur Eintragung angemeldet werden.
Welche Beschränkungen gibt es bei der Prokura?
(1) Eine Beschränkung des Umfangs der Prokura ist Dritten gegenüber unwirksam. (2) Dies gilt insbesondere von der Beschränkung, dass die Prokura nur für gewisse Geschäfte oder gewisse Arten von Geschäften oder nur unter gewissen Umständen oder für eine gewisse Zeit oder an einzelnen Orten ausgeübt werden soll.
Wie trage ich Prokura ins Handelsregister ein?
(1) 1Die Erteilung der Prokura ist von dem Inhaber des Handelsgeschäfts zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Ist die Prokura als Gesamtprokura erteilt, so muss auch dies zur Eintragung angemeldet werden. (2) Das Erlöschen der Prokura ist in gleicher Weise wie die Erteilung zur Eintragung anzumelden.
Wann beginnt die Prokura und wann endet sie?
Eine Prokura kann auf verschiedene Weisen enden. Geschieht dies, ist die Aufhebung, ebenfalls wie die Erteilung, in das Handelsregister einzutragen. mit Kündigung des Prokuristen; endet das Arbeitsverhältnis des Prokuristen, endet auch seine Prokura.