FAQ

Welche Punkte sollten unbedingt in einem Arbeitsvertrag aufgefuehrt sein?

Welche Punkte sollten unbedingt in einem Arbeitsvertrag aufgeführt sein?

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag muss gemäß NachwG auf jeden Fall folgende Punkte enthalten:

  • Vertragsparteien.
  • Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses.
  • Befristete Verträge: Dauer des Arbeitsverhältnisses.
  • Arbeitsort.
  • Vom Arbeitnehmer zu leistende Tätigkeit.
  • Kündigungsfristen.
  • Vereinbarte Arbeitszeit.
  • Erholungsurlaub.

Was ist das Wichtigste bei einem Arbeitsvertrag?

Wichtige Inhalte im Arbeitsvertrag: Kündigungsfristen sollten nicht fehlen. Minusstunden, die der Arbeitnehmer selbst nicht zu verschulden hat, dürfen ihm nicht zur Last gelegt werden. Arbeitszeitkonten müssen im Arbeitsvertrag klar geregelt sein. Dazu gehören auch Dauer und Art der Verrechnung von Minusstunden.

Was darf nicht in einem Arbeitsvertrag stehen?

Ausschlussfristen: Fristen, innerhalb derer ein Arbeitnehmer seine Rechte geltend machen muss. Konkurrenzklausel / nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Vertragsstrafe, z.B. Summe, die der Arbeitnehmer zahlen muss, wenn er nicht zur Arbeit antritt.

Ist Arbeitsvertrag wichtig?

1. Der schriftliche Arbeitsvertrag schützt vor der Beweislastfalle. Wenn über wichtige Eckpunkte eines Arbeitsvertrags zwar gesprochen wurde, der Arbeitgeber darüber aber keinen schriftlichen Nachweis erbringen kann, trifft ihn die sogenannte Beweislast.

Wo werden die Arbeitszeiten geregelt?

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Wie wichtig ist der Arbeitsvertrag?

1. Der schriftliche Arbeitsvertrag schützt vor der Beweislastfalle. Im Gegenteil, ein Arbeitsvertrag kann sogar ohne mündliche Vereinbarung allein durch „konkludentes“ Verhalten zustande kommen, etwa wenn jemand ungefragt eine Arbeit beginnt, der Geschäftsinhaber anerkennend nickt und ihn „gewähren“ lässt.

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