Was darf der Wirtschaftsausschuss einsehen?
Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten. Er soll daher in wirtschaftlichen Angelegenheiten als Hilfsorgan des Betriebsrats die Kooperation zwischen der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat fördern (BAG v.
Wann braucht man einen Wirtschaftsausschuss?
Ein Wirtschaftsausschuss ist ein Gremium, dass nach § 106 BetrVG in Unternehmen ab 100 Arbeitnehmern vom Betriebsrat bzw. bei Bestehen eines Gesamtbetriebsrats von diesem bestellt werden muss. Im Wirtschaftsausschuss beraten Betriebsrat und Unternehmer über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens.
Wer ist im Wirtschaftsausschuss?
Die Mitgliederzahl eines Wirtschaftsausschusses nach BetrVG liegt zwischen drei und höchstens sieben Mitgliedern, mindestens ein Betriebsratsmitglied muss vertreten sein.
Ist ein Wirtschaftsausschuss Pflicht?
Wirtschaftsausschuss ist Pflicht! Die Bildung des Wirtschaftsausschusses ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben und ist Aufgabe des Betriebsrats bzw. des Gesamtbetriebsrats.
Wer kann in den Wirtschaftsausschuss?
Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses werden vom Betriebsrat für die Dauer seiner Amtszeit bestimmt.
Wie oft Wirtschaftsausschuss?
Der Wirtschaftsausschuss soll einmal im Monat zusammentreten. Die Sitzungen finden während der Arbeitszeit statt. Da es sich um eine „Soll-Vorschrift“ handelt, kann je nach Gegebenheit davon abgewichen werden.
Welche Unterlagen müssen dem Wirtschaftsausschuss vorgelegt werden?
Welche Informationen und Unterlagen muss der Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss an die Hand geben?
- Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens (§ 106 Abs.
- Die Produktions- und Absatzlage (§ 106 Abs.
- Das Produktions- und Investitionsprogramm (§ 106 Abs.
- Rationalisierungsvorhaben (§ 106 Abs.
Wem müssen die Wirtschaftsausschuss Berichte übergeben werden?
Grundsätzlich müssen alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses dem Betriebsrat Bericht erstatten. Es kann aber vereinbart werden, dass nur ein Mitglied das Gremium unterrichtet. Gegenüber dem Betriebsrat besteht keine Schweigepflicht.
Wer lädt zum Wirtschaftsausschuss ein?
Der Wirtschaftsausschuss soll monatlich einmal zusammentreten. Der Unternehmer oder sein Vertreter haben an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses teilzunehmen.
Wo wird ein Wirtschaftsausschuss gebildet?
Nach § 106 Abs. 1 BetrVG ist in allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Die Bildung des Wirtschaftsausschusses ist Aufgabe des Betriebsrats bzw. des Gesamtbetriebsrats und vom Gesetz zwingend vorgeschrieben.
Wie oft muss der Wirtschaftsausschuss Tagen?
Häufigkeit von WA-Sitzungen Der Wirtschaftsausschuss soll einmal im Monat zusammentreten. Die Sitzungen finden während der Arbeitszeit statt. Da es sich um eine „Soll-Vorschrift“ handelt, kann je nach Gegebenheit davon abgewichen werden.
Wie wird ein Wirtschaftsausschuss gegründet?
Um einen Wirtschaftsausschuss gründen zu können, müssen regelmäßig mindestens 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt sein. Hintergrund ist, dass der Wirtschaftsausschuss auf Unternehmensebene und nicht, wie der Betriebsrat, auf Betriebsebene gegründet wird.