Wer muss Untermietzuschlag zahlen?
Vermieter dürfen einen Untermietzuschlag verlangen, wenn eine Untervermietung ohne für sie unzumutbar wäre. Der Zuschlag wird auf die Miete des Hauptmieters aufgeschlagen.
Wie hoch darf Gewerbezuschlag sein?
Für den Zuschlag gibt es keinerlei gesetzliche Regelungen Lediglich der Gewerbemietzuschlag wird nicht beschränkt“. Allerdings könne durch den Gewerbezuschlag die Miete, wie Frau Dietl einräumt „weit über den Mieten vergleichbarer ausschließlich zur Wohnungsnutzung vorgesehener Wohnungen liegen“.
Wann hat ein Mieter Anspruch auf Untervermietung?
Das Recht auf Untervermietung Wer ein berechtigtes Interesse an der Teil-Untervermietung seiner Wohnung vorweisen kann, hat laut BGH-Urteil ein Recht auf Untervermietung (BGB, 553). Dieser Anspruch entfällt, wenn es sich um die Vermietung der kompletten Wohnung handelt.
Wann Untermietzuschlag?
Ein Untermietzuschlag darf nur dann erhoben werden, wenn dem Vermieter die Überlassung eines Teils der Wohnung an einen Untermieter/eine Untermieterin nur bei einer Erhöhung der Miete zuzumuten wäre (§ 553 Abs. 2 BGB). Dies muss der Vermieter im Zweifel beweisen.
Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt?
Darüber hinaus hält § 553 Absatz 2 BGB fest, dass der Vermieter seine Erlaubnis davon abhängig machen kann, dass der Mieter sich mit einer angemessenen Erhöhung der Miete einverstanden erklärt, allerdings nur dann, wenn die Untervermietung dem Vermieter sonst nicht zumutbar wäre. hierzu auch § 560 BGB).
Wann darf eine Wohnung gewerblich genutzt werden?
Eine gewerbliche oder teilgewerbliche Nutzung der Wohnung liegt immer dann vor, wenn der Mieter von seiner Wohnung aus Geld verdient, also von zu Hause aus arbeitet. Für die gewerbliche Nutzung seiner Wohnung braucht der Mieter die Zustimmung des Vermieters, das entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 165/08).