Wo findet das AGG Anwendung?
Der Schutz des AGG erstreckt sich auf das Arbeitsleben und auf Alltagsgeschäfte. Zu Alltagsgeschäften zählen Geschäfte des täglichen Lebens wie Einkäufe, Restaurant-, Diskotheken- und Friseurbesuche, Bahn- und Busfahrten. Auch im Bereich des Wohnungsmarktes findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Anwendung.
Für wen gilt das Antidiskriminierungsgesetz?
Das AGG ist nach § 6 I AGG anwendbar für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind und Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie für Personen, deren Beschäftigungsverhältnis …
Was ist ein Massengeschäft?
Massengeschäfte sind nach dem Gesetz Geschäfte, bei denen das Ansehen der Person keine oder nur eine nachrangige Rolle spielt und die typischerweise deshalb auch „zu vergleichbaren Bedingungen“ begründet und durchgeführt werden.
Was fällt alles unter Diskriminierung?
Diskriminierung ist jede Form der ungerechtfertigten Benachteiligung oder Ungleichbehandlung von einzelnen Personen oder Gruppen aufgrund verschiedener wahrnehmbarer beziehungsweise nicht unmittelbar wahrnehmbarer Merkmale. Wahrnehmbar sind zum Beispiel Alter, ethnische Zugehörigkeit oder Behinderung.
Wann greift das Gleichbehandlungsgesetz?
Was ist das AGG und wann wird es angewendet? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz entstand zur Umsetzung einiger europarechtlicher Richtlinien, die dem Schutz vor Diskriminierung dienen sollen. Das AGG verbietet eine Diskriminierung aus den nachfolgenden Gründen: Rasse oder ethnischer Herkunft.
Was ist laut dem AGG verboten?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung im Zusammenhang mit sechs verschiedenen Merkmalen: Ethnische Herkunft und Rassismus – Niemand darf wegen der Hautfarbe, der Sprache oder wegen der Herkunft diskriminiert werden. Geschlecht – Frauen und Männer müssen gleichbehandelt werden.
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