Was bedeutet Umgruendung?

Was bedeutet Umgründung?

Als Umgründung wird eine Änderung der Rechtsform eines Unternehmens bezeichnet, im Zuge derer Vermögen (insb. Betriebe bzw. Betriebsteile) auf einen neuen Rechtsträger übertragen wird.

Was ist ein einbringungsvertrag?

Die Einbringung ist gesellschaftsrechtlich die Übertragung von Vermögen oder Wirtschaftsgütern in Form eines Tauschvertrags gegen die Beteiligung an einer Gesellschaft. Einbringung ist damit entweder eine Sachgründung oder eine Kapitalerhöhung im Wege der Sacheinlage.

Was ist eine Einzelrechtsnachfolge?

1. Einzelrechtsnachfolge: Der Erwerb eines einzelnen Vermögensgegenstandes, z.B. durch Übereignung, Forderungsabtretung. 2. Gesamtrechtsnachfolge: Der Erwerb einer Vermögensmasse durch einheitlichen Rechtsvorgang; nur ausnahmsweise und in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen möglich, z.B. durch Erbfall.

Was versteht man unter Umfirmierung?

Umfirmierung und Umwandlung hören sich zwar ähnlich an, die Begriffe haben aber eine unterschiedliche Bedeutung: Bei einer Umwandlung wird die Rechtsform eines Unternehmens geändert, bei einer Umfirmierung lediglich der Firmennamen, wobei die Rechtsform dieselbe bleibt.

Wann ist eine Umwandlung wirksam?

Da die Umwandlung zivilrechtlich erst mit Eintragung in das Handelsregister wirksam wird, erfolgt fast jeder Fall in der Praxis mit Rückwirkung. Der Grund ist einfach: Die Eintragung muss durch den Registerbeamten erfolgen. Einen Einfluss auf den Eintragungstermin im Handelsregister hat der Unternehmer nicht.

Was ist ein Einbringungsgewinn?

Einbringungsgewinn II ist der Betrag, um den der gemeine Wert der eingebrachten Anteile im Einbringungszeitpunkt nach Abzug der Kosten für den Vermögensübergang den Wert, mit dem der Einbringende die erhaltenen Anteile angesetzt hat, übersteigt, vermindert um jeweils ein Siebtel für jedes seit dem Einbringungszeitpunkt …

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