Wann darf der Vermieter auf die Kaution zugreifen?

Wann darf der Vermieter auf die Kaution zugreifen?

Der Vermieter darf auf die Kaution während des laufenden Mietverhältnisses nur zugreifen, wenn seine Forderung unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder offensichtlich begründet ist. Hinzutreten können beispielsweise Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen schuldhafter Beschädigung der Mietsache.

Wer kann ein mietkautionskonto auflösen?

Kautionssparbuch – die Grundlagen Das Kautionssparbuch ist per Verpfändungserklärung an den Vermieter abgetreten und kann ohne Zustimmung des Mieters vom Vermieter nicht aufgelöst werden. Es besteht aus dem Sparbuch und der dazugehörigen Sparbuchkarte, die beide dem Vermieter ausgehändigt werden.

Wie wird eine Kaution hinterlegt?

Auch eine Verpfändung eines Sparbuches ist möglich, um eine Kaution zu hinterlegen. Hierbei zahlt der Mieter den vereinbarten Kautionsbetrag auf ein Sparbuch ein, das auf seinen Namen angelegt ist. Das Sparbuch samt Verpfändungserklärung wird anschließend an den Vermieter überreicht.

Kann die Kaution mit der Miete verrechnet werden?

Die Kaution muss vom Vermieter erst nach Beendigung des Mietverhältnisses abgerechnet werden, da erst dann vollständig klar ist, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe er noch Ansprüche gegen den Mieter hat. Eine Verrechnung der Kaution mit den letzten Mieten ist daher nicht möglich.

Für was wird eine Kaution verwendet?

Die Kaution ist ein Sicherungsmittel für den Vermieter. Denn dieser trägt das Risiko, dass der Mieter beispielsweise seine Miete nicht oder nicht vollständig zahlt, aber die Wohnung trotzdem nutzt. Zudem soll die Kaution Schäden abdecken, die der Mieter in der Wohnung verursacht und beim Auszug nicht beseitigt.

Kann Vermieter Mietkautionskonto eröffnen?

Auch der Vermieter kann ein Mietkautionskonto bei seiner Bank oder Sparkasse eröffnen, auf welches der Mieter die Kaution einzahlt. Das Konto lautet dann nicht auf den Namen des Mieters, sondern auf den Vermieter. Es wird rechtssicher treuhänderisch durch die Bank oder Sparkasse verwaltet.

Wie löse ich ein Mietkautionskonto auf?

Der richtige Weg um das Konto zu kündigen, ist ein Schreiben an die Bank, in dem erklärt wird, dass das Konto aufgelöst werden soll. Notwendig sind dafür aber auch die Vorlage des Sparbuches und die Verpfändungserklärung. Eine gute Alternative zum Mietkautionskonto ist das Mietkaution-Plus-Konto.

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