Kann Gewährleistung reduziert werden?
Eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist für Gebrauchtwaren ist grundsätzlich rechtlich zulässig, da durch den Gebrauch oder auch durch das Alter einer Ware ein erhöhtes Sachmängelrisiko entsteht.
Wer hat Gewähr zu leisten?
Beim Kaufvertrag muss der Verkäufer für eine mangelhafte Ware oder Sache Gewähr leisten. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Je eigene Gewährleistungsregelungen gibt es auch bei Miet-, Reise- und Schenkungsverträgen.
Wann verjähren Mängelgewährleistungsansprüche für bewegliche Sachen?
Im deutschen Recht verjähren Gewährleistungsansprüche bei beweglichen Sachen gemäß § 438 Abs. 1 Ziffer 3 BGB in zwei Jahren beginnend mit der Ablieferung der Sache (§ 438 Abs. 2 BGB). Im deutschen Recht kann die Verjährungsfrist sich jedoch aufgrund von § 478 BGB auch auf bis zu fünf Jahre erstrecken.
Welche Verjährungsfrist gilt für Ansprüche aus Gerichtsurteilen?
Die Verjährungsfrist für vollstreckbare Titel und damit auch Feststellungsurteile und gerichtliche Vergleiche (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) beträgt 30 Jahre ab Rechtskraft des zugrundeliegenden Titels und gilt auch für Ansprüche aus vertraglicher Ersetzung eines rechtskräftigen Feststellungsurteils.
Welcher Anspruch des Käufers ist bei einem Mangel vorrangig?
Erhält der Käufer eine mangelhafte Sache, steht regelmäßig der Anspruch auf Nacherfüllung (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB) an erster Stelle. Wenn dieser erfolglos bleibt kann der Käufer gem. §§ 437 BGB vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz, ggf.
Wann ist ein Gewährleistungsausschluss zulässig?
Ein Gewährleistungsausschluss ist grundsätzlich zulässig. Für das Kaufvertragsrecht findet sich eine gesetzliche Regelung im § 444 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Es können ausschließlich Privatpersonen oder ausschließlich Unternehmer als Parteien des Kaufvertrages den Gewährleistungsausschluss vereinbaren.