FAQ

Wie zahlt man Aufstiegs-BAfoeG zurueck?

Wie zahlt man Aufstiegs-BAföG zurück?

Das Darlehen ist zinsgünstig und während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit – längstens allerdings für sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei. Zurzeit erfolgt die Rückzahlung im Anschluss innerhalb von zehn Jahren. Die monatliche Rate beträgt grundsätzlich mindestens 128 Euro.

Was kann man zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG beantragen?

Leistungen nach dem AFBG Bei Bestehen der Meisterprüfung werden Ihnen zusätzlich 50 % des Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Zu den Materialkosten für Ihr Prüfungsstück können Sie eine Förderung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten und einer Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten.

Kann jeder Aufstiegs-BAföG bekommen?

«Die Förderung für die Lehrgangskosten bekommt fast jeder, der eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann», sagt Birgit Szybalski. Auch die Förderung der Unterhaltungskosten sei oft drin, da diese nur vom eigenen Einkommen und Vermögen – und nicht wie beim Studierenden-Bafög von dem der Eltern – abhängig ist.

Wird Aufstiegs-BAfög monatlich ausgezahlt?

Nach Genehmigung durch die KfW bekommen Sie das Aufstiegs-BAföG immer zum Monatsende für den Folgemonat ausgezahlt. Der Beginn der Rückzahlung wird vom zuständigen Amt für Ausbildungsförderung festgelegt. Innerhalb von zehn Jahren im Anschluss erfolgt die Rückzahlung, die Mindestrate beträgt dabei 128 Euro pro Monat.

Wo muss ich meinen Aufstiegs-BAfög Antrag hinschicken?

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag ausschließlich an die für Sie zuständige Behörde des Bundeslandes stellen! Anträge sind nicht an das Bundesministerium für Bildung und Forschung oder die Landesministerien zu senden. Senden Sie Ihre Anträge bitte an das örtlich zuständige Förderamt.

Wie viel Geld darf ich haben um Meister BAfög zu bekommen?

Vermögen wird erst ab einem Betrag von 45.000 Euro angerechnet. Dieser Freibetrag erhöht sich bei Verheirateten und Verpartnerten, die nicht dauerhaft getrennt leben, um 2.300 Euro. Für jedes Kind erhöht er sich ebenfalls um 2.300 Euro. Das Vermögen eines Ehe-/Lebenspartners ist anrechnungsfrei.

Wie viel darf ich neben dem Aufstiegs-BAfög verdienen?

Der Einkommensfreibetrag beträgt für Sie 290 Euro. Mit weiterer Berücksichtigung einer Werbungskostenpauschale und einer Sozialpauschale ist ein Minijob (450 Euro) anrechnungsfrei. Sind Sie verheiratet oder verpartnert und leben nicht dauerhaft getrennt, erhöht sich dieser Freibetrag für Sie um 630 Euro.

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