Kann ich als Oma das Sorgerecht für mein Enkelkind beantragen?
Großeltern haben laut Gesetz zunächst weder ein Sorgerecht noch eine Sorgepflicht gegenüber ihren Enkelkindern. Nur die Eltern haben dieses Recht. Dieses kann jedoch durch mehrere Eingriffe gemindert oder beendet werden.
Können Eltern den Umgang mit Großeltern verbieten?
Großeltern oder andere Personen, die den Umgang zu dem Enkel bzw. Kind gegen den Willen der Kindeseltern geltend machen wollen, müssen einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht zur Einräumung des Umgangsrechts stellen. Dies gilt sowohl für Großeltern als auch für andere Verwandte und Bezugspersonen.
Können Großeltern Vormundschaft beantragen?
Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass Großeltern und andere nahe Verwandte bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht zu ziehen sind. Sie könnten sich auf den grundrechtlichen Schutz der Familie berufen, weil es familiäre Bindungen auch über Generationen hinweg gebe.
Wie bekomme ich die Vormundschaft für mein Enkelkind?
Nach dem deutschen Vormundschaftsrecht kann eine Vormundschaft nicht beantragt werden. Wer die Verantwortung für ein Mündel – etwa ein Enkelkind oder Pflegekind – übernehmen möchte, kann das bestenfalls anregen. Die Entscheidung darüber aber liegt beim Familiengericht, das in Regel eine geeignete Person dafür auswählt.
Wann dürfen Eltern den Besuch bei Oma und Opa verbieten?
Wann dürfen Eltern den Umgang verbieten? Dagegen kann ein Umgangsverbot gerechtfertigt sein, wenn Oma oder Opa den Erziehungsvorrang der Eltern missachten oder das Kind beim Umgang in einen Loyalitätskonflikt kommt, weil seine Eltern und Großeltern absolut zerstritten sind.
Hat Oma Recht Enkel zu sehen?
Haben Großmutter und Großvater das Recht ihre Enkel zu sehen? Nach § 1685 Abs. 1 BGB besitzen auch die Großeltern das Recht zum Umgang mit ihren Enkelkindern. Denn anders als beim Umgangsrecht der Eltern, wird beim Umgangsrecht der Großeltern nicht vermutet, dass dies dem Kindeswohl entspricht.
Kann man einfach das Sorgerecht abgeben?
Generell kann das Sorgerecht von einem Elternteil nur dann abgegeben werden, wenn sich beide Elternteile einig sind. Trotzdem muss der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht ausüben will, dieses beim Familiengericht beantragen.