Was versteht man unter Familienpflege?
Ein Hilfsangebot für Mütter, die in einer Notsituation ihre Kinder nicht versorgen können, sie unterstützt die Familie in ihrer häuslichen Umgebung. Von den Krankenkassen wird Familienpflege auch Haushaltshilfe genannt.
Wo kann man als familienpflegerin arbeiten?
Mögliche Einsatzorte der Familienpfleger sind:
- psychiatrische Einrichtungen.
- stationäre und ambulante Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege.
- Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe.
- Haus- und Wohngemeinschaften hilfebedürftiger Menschen.
- häusliche Umgebung hilfebedürftiger Menschen.
Wann bekommt man eine familienpflegerin?
Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens ein Kind unter 12 Jahren (bei manchen Krankenkassen unter 14 Jahren) im Haushalt lebt oder eine Behinderung hat und die Betreuung nicht mehr gewährleistet ist. Beispielsweise, weil die Mutter wegen einer Risikoschwangerschaft liegen muss.
Was darf eine Haus und familienpflegerin?
Haus- und Familienpfleger/innen unterstützen Familien in Notsituationen. Sie betreuen die Kinder, erledigen den Haushalt, kümmern sich um pflegebedürftige bzw. chronisch kranke Haushaltsmitglieder und führen nach Absprache mit dem Arzt/der Ärztin Pflegemaßnahmen durch.
Wer leistet die Familienpflege?
Die Kosten werden in der Regel auf Antrag von den Krankenkassen (Familienpflege/Haushaltshilfe) oder dem Jugendamt übernommen. In einigen Fällen wird die Familienpflege auch durch die BfA, LVA und das Sozialamt finanziert. Der Umfang des Einsatzes hängt vom Bedarf der Familie und von der ärztlichen Verordnung ab.
Was macht ein Haus und Familienpfleger?
In welcher Situation kann Familienpflege beantragt werden?
Voraussetzungen für die ambulante Familienpflege des Jugendamtes sind: Das im Haushalt lebende Kind ist unter 14 Jahre alt. Der andere Elternteil ist wegen berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage, die Betreuung und Versorgung des Kindes wahrzunehmen. Die Hilfe ist für das Wohl des Kindes erforderlich.
Ist familienpflegerin ein anerkannter Beruf?
Haus- und Familienpfleger/-in ist ein anerkannter Aus- oder Weiterbildungsberuf im sozialen Bereich, der die Versorgung und Unterstützung von Haushalten beinhaltet.